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Vollständigkeitserklärung liegt im Plan / - AGVU unterstützt DIHK-Konzept / - Neue Rechtspflicht sichert fairen Wettbewerb

Geschrieben am 10-10-2008

Berlin (ots) - "Das nun vorliegende Konzept des Deutschen
Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zur Umsetzung der
novellierten Verpackungsverordnung ist angemessen, effizient und
erfolgversprechend. Eine für die Unternehmen und die Vollzugsbehörden
praktikable Administration der neu eingeführten
Vollständigkeitserklärung durch die Industrie- und Handelskammern und
den DIHK ist entscheidend, den Fortbestand der Wertstoffsammlung und
fairen Wettbewerb dauerhaft zu sichern.", erklärt der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Prof. Dr. Werner
Delfmann. Das DIHK-Konzept wurde bei einer AGVU-Tagung am 8. Oktober
2008 durch den für das Projekt verantwortlichen Referatsleiter des
DIHK, Dr. Armin Rockholz, vorgestellt.

Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre seit Verkündung der
Novelle der Verpackungsverordnung am 5. April 2008 in Verkehr
gebrachte Verkaufsverpackungen in einer sogenannten
Vollständigkeitserklärung zu bilanzieren und zu belegen, dass für
diese die Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erfüllt wurden. Die
durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen anderen zugelassenen
Sachverständigen testierten Vollständigkeitserklärungen für das Jahr
2008 müssen bis zum 1. Mai 2009 bei der für das verpflichtete
Unternehmen zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegt
werden. Sämtliche Vollständigkeitserklärungen werden an eine durch
den DIHK einzurichtende zentrale Datenbank übermittelt, auf die die
für den Vollzug der Verordnung verantwortlichen Behörden der Länder
geschützten Zugriff haben.

Die Änderung der Verpackungsverordnung war notwendig geworden,
weil nach der 2004 erfolgten Öffnung der Verpackungsverwertung für
freien Wettbewerb eine zunehmende Zahl von Marktteilnehmern ihren
Rechtspflichten nicht mehr nachgekommen oder auf dubiose
Entsorgungsangebote hereingefallen war. Neben der Einführung der
Vollständigkeitserklärung gehört zum Kern der Neuregelung, dass in
Deutschland Verpackungen an private Endverbraucher generell nur noch
abgegeben werden dürfen, wenn sie bei einem der zugelassenen
haushaltsnahen Sammelsysteme angemeldet sind.

Die AGVU vertritt führende Unternehmen des Handels, der
Konsumgüter- und Verpackungsindustrie sowie der Recyclingwirtschaft.

Originaltext: AGVU - Arbeitsgem.Verpackung und Umwelt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19671
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19671.rss2

Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU), Katrin
Fricke, Dorotheenstraße 35, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 42 66,
Fax. 030 / 206 42 688


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