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Gericht billigt Vertagungsantrag russischer Zollbehörde in 22,5-Milliarden-Dollarklage gegen The Bank of New York

Geschrieben am 09-10-2008

Moskau (ots/PRNewswire) -

Trotz der zunächst ablehnenden Entscheidung des russischen
Gerichts gegen eine kurzfristige Vertagung der RICO-Betrugsklage
(RICO, Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act - Gesetz
gegen erpresserische Beeinflussung und korrupte Organisationen) der
russischen Zollbehörde (Russian Federal Customs Service) gegen The
Bank of New York (NYSE: BK), mit der die Behörde 22,5 Milliarden
Dollar fordert, hat das Gericht letztendlich seine Entscheidung
aufgehoben und eine Vertagung um sechs Wochen eingeräumt.

Russlands Klage stützt sich auf Zuwiderhandlungen gegen das
US-RICO-Gesetz und wird vor dem russischen Schiedsgerichtshof in
Moskau verhandelt. Es handelt sich um dieselbe Rechtssache, die The
Bank of New York in einer ähnlich gelagerten RICO-Klage für den
gleichen 7,5-Milliarden-Dollar-Fall wegen Geldwäscheaktivitäten
betrieb. Das US-Justizministerium führte eine kriminalpolizeiliche
Untersuchung bei der Bank of New York durch und erreichte
schliesslich deren Verantwortlichkeitseingeständnis. Im November 2005
unterzeichnete The Bank of New York eine Klageverzichtserklärung.

Wenn das russische Gericht zunächst die Vertagung ablehnte und
nun mit einer eingeschränkten Zeugenaussage fortfährt, zeigt das
Vorgehen des Gerichts im Gegensatz zu den Behauptungen der Bank of
New York das Mass, das dem Prozess und der Fairness gegenüber der
Bank of New York gebührt. In der Vergangenheit hatte die Bank of New
York ähnliche Fristenregelungen gefordert und auch zugestanden
bekommen, was zu weitaus längeren Verzögerungen geführt hatte. Für
den Fall, dass letztlich ein Urteil gefällt und
Vollstreckungsmassnahmen folgen, kann die Bank of New York das
Ergebnis nicht aufgrund von Verfahrensfehlern oder der
Infragestellung der Fairness des Gerichts glaubhaft in Frage stellen.

In Presseerklärungen unterstreicht die Bank of New York eine
kürzlich erfolgte "Korrektur" der Pressemitteilung der
US-Staatsanwaltschaft von 2005. Drei Jahre nach der Veröffentlichung
der Pressemitteilung behauptet die US-Staatsanwaltschaft nun, dass
ihre vorherige Pressemitteilung, in der sie behauptete, die Bank of
New York habe ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit zugestanden,
unrichtig sei. Obwohl es nicht überraschend ist, dass die
US-Regierung nun, angesichts der Wirtschaftskrise und aktueller
internationaler Beziehungen eine solche Korrektur herausgibt, ist es
dennoch für Einige alarmierend, dass sie in einer strafrechtlichen
Untersuchung in einer anhängigen Zivilrechtsangelegenheit Beihilfe
leistet. Ungeachtet dessen hat die Änderung der Pressemitteilung
keinerlei Auswirkung oder Konsequenzen auf den Fall, auch wenn die
Medien das Gegenteil behaupten.

Die nächste Anhörung ist für den 13. November 2008 angesetzt, und
es wird aus Sicht der Kläger interessant sein, zu sehen, ob die Bank
of New York ihren Experten ermöglicht, sich angesichts ihrer
Verwundbarkeit einem Kreuzverhör zu stellen.

Was die Behauptung Richard Thornburghs betrifft, dass die von der
Bank of New York unterzeichnete Klageverzichtserklärung nicht das
Eingeständnis der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bedeute,
erklärten er oder sein Unternehmen in einem mit seiner Hilfe
geschriebenen Artikel Folgendes: "Die Klageverzichtserklärung bezieht
sich auf die Verantwortlichkeit der BNY für Straftaten, die Betrug
und Geldwäsche zur Folge haben sowie auf die Nichtbeachtung
gesetzlich vorgeschriebener Berichtspflichten der BNY... Im Rahmen
der Klageverzichtserklärung stimmte die BNY zu, ... ihr strafbares
Verhalten einzugestehen."

Die Bank of New York hat ebenfalls behauptet, dass RICO nicht
durch ausländische Gerichte verwendet werden kann, obgleich sie eine
gegensätzliche Position in einem verwandten Fall in den USA vertreten
hat. Allerdings hat ein anderer Experte der Bank of New York, Gregory
P. Joseph, der an dieser Position nun festhält, in seiner früheren
RICO-Publikation behauptet, dass "die Wahl der Gesetzesregeln einiger
ausländischer Gerichte die Anwendung von RICO möglich machen oder
erfordern könnte". Gregory P. Joseph, ein selbsternannter Experte in
RICO-Angelegenheiten, arbeitet derzeit mit dem Rechtsbeistand der
Bank of New York zusammen und hat in vielen Fällen eher als Anwalt
für die Bank of New York denn als unabhängiger Experte gehandelt.

Was Abner Mikva betrifft, der ebenfalls als Experte für die Bank
of New York engagiert wurde, so ist es nicht verwunderlich, dass er
die Anwendung von RICO nicht befürwortet, denn er gehörte zu der
kleinen Minderheit, die gegen das Gesetz stimmte, als im Kongress
darüber abgestimmt wurde. Trotz seiner Ablehnung des Gesetzes
verabschiedeten das Repräsentantenhaus und der Senat das RICO-Gesetz,
dessen Gesetzesentwurf von Professor Robert Blakey geschrieben wurde.
Professor Blakey ist nun als Experte unterstützend für die russische
Regierung in diesem Fall bei der Anwendung des RICO-Gesetzes tätig.

Da die Bank of New York seine Experten vermutlich nicht dem
Kreuzverhör stellen wird, kann es sein, dass die russische Regierung
es für notwendig erachtet, die unbestätigten Zeugenaussagen der Bank
of New York durch die besten Rechtsgutachter zu prüfen. Zu diesen
Gutachtern wird nicht Robert Blakey, der Autor des RICO-Gesetzes,
zählen, wohl aber Professor Alan Dershowitz, der prominente Professor
der Harvard Law School, und der Ehrenwerte Richter George Pratt, der
als Richter des Bundesbezirksgericht (United States District Court)
für den Eastern District of New York und später als anerkannter
Berufungsrichter am sehr einflussreichen Bundesberufungsgericht der
Vereinigten Staaten (U.S. Second Court of Appeals) tätig war. Richter
Pratt hat bereits als Zeuge ausgesagt, dass der Fall der russischen
Regierung nicht nur rechtlich aussichtsreich ist, sondern auch, dass
ein Urteil im abgekürzten Verfahren in den USA aufgrund der
Zugeständnisse der Bank of New York angemessen sei.

Die russische Zollbehörde (Russian Federal Customs Service) hat
nicht die Absicht, auf alle ungenauen Erklärungen der Bank of New
York zu reagieren, möchte aber klarstellen, dass sie trotz der
gegenteiligen Behauptung die Rechtmässigkeit seiner Ansprüche gegen
die Bank of New York unabhängig, gründlich und durchdacht abgewogen
hat und dass sie verdientermassen gewinnen werde.

Die Verhandlung des Falles ist derzeit für den 13. November 2008
in Moskau anberaumt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.russianbanksuit.com .

Website: http://www.russianbanksuit.com

Originaltext: Russian Federal Customs Service
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73114
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73114.rss2

Pressekontakt:
Amy Federman für Russian Federal Customs Service (Russische
Zollbehörde), Tel. +1-305-347-4343, E-Mail Amy.Federman@bm.com


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