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GEMA klagt gegen Kommissionsentscheidung

Geschrieben am 09-10-2008

München (ots) - Die GEMA hat am 30. September beim Europäischen
Gericht erster Instanz in Luxemburg eine Anfechtungsklage gegen die
Untersagungsverfügung der EG-Kommission vom 16. Juli 2008 in der
Sache COMP/C2/38.698 - CISAC eingereicht. Zugleich hat sie beantragt,
den Vollzug der Kommissionsentscheidung auszusetzen, bis das Gericht
über die Klage in der Hauptsache entscheidet.

In ihrer Entscheidung wirft die EG-Kommission der GEMA und 23
anderen europäischen Verwertungsgesellschaften in erster Linie eine
wettbewerbswidrige Verhaltensabstimmung im Rahmen des Abschlusses von
Gegenseitigkeitsverträgen für die Bereiche Online,
Satellitenübertragung und Kabelweitersendung vor. Als Beleg einer
solchen verbotenen Verhaltensabstimmung sieht die Kommission den
Umstand an, dass praktisch alle Verwertungsgesellschaften ihr eigenes
Repertoire zur Wahrnehmung im Ausland an die jeweiligen nationalen
Verwertungsgesellschaften territorial beschränkt auf deren jeweiliges
Verwaltungsgebiet übertragen.

Die Klage rügt insbesondere die fehlende rechtliche Bestimmtheit
der Entscheidung und die Überschreitung des Kompetenzrahmens der
Kommission. Die Entscheidung lässt nicht erkennen, welche
Verhaltensweisen konkret untersagt sein sollen und wie sich die
Verwertungsgesellschaften verhalten müssen, um das untersagte
Verhalten abzustellen. Dadurch entsteht eine unerträgliche
Rechtsunsicherheit für die GEMA, aber auch für alle übrigen
Verwertungsgesellschaften. Darüber hinaus wendet sich die Klage gegen
die unzureichende und rechtsfehlerhafte Beweisführung der Kommission
zur Verhaltensabstimmung im Rahmen von Art. 81 EG. Die Kommission
übersieht insbesondere, dass eine Wahrnehmung der Rechte durch die
jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften schlicht das
effektivste System zur internationalen Rechtewahrnehmung darstellt.

Die GEMA verteidigt mit diesem Schritt das gegenwärtige System
nationaler One-stop-shops für Musikrechte im Online-, Satelliten- und
Kabelweiterverbreitungsmarkt, das den Interessen der Rechteinhaber
und der Rechtenutzer gleichermaßen zugute kommt. Der von der
Kommission angestrebte Wettbewerb um Nutzer als Folge einer Aufhebung
der territorialen Beschränkungen in den Gegenseitigkeitsverträgen
würde nach Auffassung der GEMA unvermeidlich einen Rückgang der
urheberrechtlichen Vergütungen nach sich ziehen. Eine derartige
Entwicklung liegt nicht im Interesse der von der GEMA vertretenen
Urheber und Musikverlage und führt zu einem nicht wieder gut zu
machenden Schaden für die kulturelle Vielfalt.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine
der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Originaltext: GEMA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35830.rss2

Pressekontakt:

Bettina Müller,
Unternehmenssprecherin und Leitung Kommunikation & PR,
bmueller@gema.de 089-48003426
Angelika Schindel, aschindel@gema.de, 0171-5220227


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