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BDI-Hauptgeschäftsführer Schnappauf zum geplanten europäischen Verbraucherrecht: - Widersprüche im Verbraucherrecht beseitigen - Einheitliche Regeln stärken elektronischen Geschäftsverkehr

Geschrieben am 08-10-2008

Berlin (ots) - "Es ist gut, dass die Europäische Kommission
Widersprüche im bestehenden EU-Verbrauchervertragsrecht beseitigen
will." So bewertete BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am
Mittwoch den Kommissionsvorschlag für ein neues europäisches
Verbraucherrecht. "Wenn europaweit einheitliche Definitionen für
Verbraucher und Unternehmer sowie klare Regeln zu Widerrufsrechten
und -fristen festgelegt werden, stärkt das auch den elektronischen
Geschäftsverkehr. Wichtig ist aber, dass die Vertragsfreiheit gewahrt
bleibt."

"Aus Sicht der Industrie geht der Vorschlag über den
Regelungsbedarf und den Grundsatz der Subsidiarität hinaus. Mit dem
Vorschlag, Listen mit verbotenen Vertragsklauseln in die Richtlinie
zu integrieren, die beliebig durch einen Ausschuss ergänzt werden
können, versucht die Kommission, die Mitwirkung des Parlaments zu
umgehen. Europäische Gesetze müssen demokratisch legitimiert sein",
forderte Schnappauf. "Klauselkataloge passen nicht ohne Weiteres in
jedes Zivilrechtsgesetzbuch der einzelnen Mitgliedsstaaten. Wegen
verschiedenartiger nationaler Rechtsfolgen ist zu erwarten, dass das
europäische Gesetz in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich angewendet
wird. Hier wird deutlich, dass die Kommission gegen den EU-Vertrag
regeln will, was den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Wir fordern Rat
und Parlament in Brüssel auf, den Vorschlag praxisgerecht zu
korrigieren."

Originaltext: BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6570
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6570.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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