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Schleichwerbung im Mittelpunkt Presserat spricht zwei Rügen aus

Geschrieben am 08-06-2006

Bonn (ots) - In seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr hat der
Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats am Mittwoch, den
7.6.2006, in Bonn zwei Rügen wegen Verstoßes gegen die Ziffer 7 des
Pressekodex ausgesprochen. Die Frankenpost wurde gerügt wegen einer
als Reportage gekennzeichneten Veröffentlichung unter der Überschrift
"So schnell 'spart' man sich ein nettes Abendessen". In dem Beitrag
wurde der Einkaufsbummel einer Familie mit der so genannten
"Frankenpost-Card" beschrieben. Dabei handelt es sich um eine
Rabattkarte der Zeitung in Zusammenarbeit mit Geschäften der Region.
Der werbliche Beitrag war nicht als solcher gekennzeichnet. Aufgrund
der Verwechselungsgefahr mit einem redaktionellen Beitrag lag ein
Verstoß gegen Richtlinie 7.1 vor.

Richtlinie 7.1 - Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen

Für bezahlte Veröffentlichungen gelten die werberechtlichen
Regelungen. Nach ihnen müssen die Veröffentlichungen so gestaltet
sein, dass die Werbung für den Leser als Werbung erkennbar ist.

Ebenfalls gegen den Trennungsgrundsatz verstieß die Neumarkter
Nachrichten mit einem Beitrag zu einem Gewinnspiel der Zeitung.
Verlost wurden Magnetsticks und Magnetarmbänder. Am Ende des
Beitrages erfolgt ein Hinweis auf die Website der Herstellerfirma.
Hierin erkannte der Ausschuss Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 des
Pressekodex.

Richtlinie 7.2 - Schleichwerbung

Redaktionelle Veröffentlichungen, die auf Unternehmen, ihre
Erzeugnisse, Leistungen oder Veranstaltungen hinweisen, dürfen nicht
die Grenze zur Schleichwerbung überschreiten. Eine Überschreitung
liegt insbesondere nahe, wenn die Veröffentlichung über ein
begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der
Leser hinausgeht.[...]

Insgesamt gab es neben den zwei Rügen noch zehn Missbilligungen
und sechs Hinweise. Eine Beschwerde war begründet, auf eine Maßnahme
wurde jedoch verzichtet. 13 Beschwerden waren unbegründet. Insgesamt
wurden 34 Beschwerden behandelt.

Der Beschwerdeausschuss für den Redaktionsdatenschutz tagte am
8.6.2006. Hier wurden insgesamt 4 Beschwerden behandelt. Es wurde ein
Hinweis ausgesprochen. Drei Beschwerden waren unbegründet.

Der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats tagt am 9.6.2006 in Bonn.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Deutscher Presserat
Arno H. Weyand
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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