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Landgericht Bielefeld setzt Schlusspunkt gegen Abmahnwelle bei Onlineshops

Geschrieben am 08-06-2006

Bielefeld/Köln (ots) - Ein Richterspruch hat den jüngsten
Auswüchsen der Abmahnpraxis einen deutlichen Riegel vorgeschoben: Das
Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für
Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet
entschieden. Laut Schätzungen des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops
waren rund 700 Shopbetreiber von der zweifelhaften Abmahnwelle
betroffen.

Die fraglichen Abmahnungen waren alle innerhalb weniger Tage im
März ergangen. Absender war die Berliner Rechtsanwaltskanzlei
Rubinstein Jäger. Anlass waren angeblich nicht rechtskonforme Details
bei den Preisauszeichnungen der Onlineshops. Statt allerdings die
geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 760 Euro zu
bezahlen, gingen einige Onlineshops in die Gegenoffensive und klagten
ihrerseits.

"Gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch"

Trusted Shops hatte eine Liste mit knapp 100 betroffenen
Onlinehändlern zusammengestellt und so zu dem Erfolg beigetragen.
Denn in der belegten massenhaften Abmahnung sieht das Landgericht
Bielefeld - so die Urteilsbegründung - "gravierende Umstände für
einen Rechtsmissbrauch". Außerdem hegt das Gericht den Verdacht auf
"sachfremde Motive" von Digital WorldNet, da "sehr fraglich" sei, ob
die "geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestehen". Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig (Az: 15 O 53/06).

Seit Jahren suchen findige Rechtsanwälte im Auftrag ihrer
Mandanten nach Schwachstellen bei Mitbewerbern und kassieren mit
wenig Aufwand große Summen. Dabei geht es oft um Details, wie im
Beispiel der jetzt gestoppten Abmahnwelle: Die beanstandeten
Onlineshops hatten bei den Einzelpreisen nicht in unmittelbarer Nähe
auf die enthaltene Umsatzsteuer und zusätzliche Versandkosten
hingewiesen. Das Landgericht Bielefeld äußerte nun ernsthafte
Zweifel, ob dies ein ausreichender Abmahngrund sei. Hinsichtlich der
strittigen Rechtsfrage wird laut Trusted Shops beim BGH ein
Revisionsverfahren geführt (Az: I ZR 143/04).

Das ergangene Urteil kann allen Onlineshops Mut machen, sich auch
künftig gegen Serienabmahnungen aktiv zur Wehr zu setzen. "Jetzt
können vielleicht sogar diejenigen Shops, die voreilig die
Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, ihr Geld zurückbekommen",
sagt Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops.

Gleichwohl sind weitere Abmahnwellen denkbar. Justiziar Föhlisch:
"In Deutschland ist es - von Ausnahmefällen abgesehen - immer noch
völlig legal, dass Anwälte bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße
vierstellige Honorarrechnungen stellen und allein auf diese Weise
ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Vorschlag von
Bundesjustizministerin Zypries, das Anwaltshonorar in bestimmten
Fällen auf 50 bis 100 Euro zu begrenzen, geht noch nicht weit genug."
Zypries hatte auf dem 57. Deutschen Anwaltstag in Köln scharfe Kritik
an der Abmahnpraxis einiger Anwälte geübt und angekündigt, die
Abmahnkosten zum Schutz von Privatleuten bei einfachen
Urheberrechtsverstößen zu deckeln. Von dieser Regelung würden
gewerbliche Händler jedoch nicht profitieren.

Über Trusted Shops:

Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen ist Europas Marktführer bei
der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die
Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität,
Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin
sein begehrtes Gütesiegel. Außerdem bietet Trusted Shops dem
Verbraucher eine kostenlose Geld-zurück-Garantie für alle Einkäufe.

Bei Bedarf versendet Trusted Shops an seine Mitglieder einen
"Abmahnungsradar". Dieser Newsdienst informiert zeitnah über aktuelle
Ereignisse wie die jüngste Abmahnwelle und weist auf mögliche
Angriffspunkte hin.


Originaltext: Trusted Shops GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=18323
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_18323.rss2

Pressekontakt:

Trusted Shops GmbH
Ulrich Hafenbradl
Von-Werth-Straße 21-23a
50670 Köln
Tel.: 0221-77536-83
E-Mail: hafenbradl@trustedshops.de
Internet: http://www.trustedshops.de

Ausführliche Hintergrundinformationen unter
www.trustedshops.de/presse


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