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ots.Audio: Checkliste Riester-Rente: Die wichtigsten Fragen

Geschrieben am 06-10-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Millionen von Deutschen riestern bereits - und es werden immer
mehr. Gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern lohnen sich
die staatlichen Zulagen und auch Häuslebauer profitieren in Zukunft
davon. Worauf man achten sollte, wenn man einen Riester-Vertrag
abschließen will, darüber sprechen wir mit Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

Herr Theil, kann eigentlich jeder von dieser Förderung
profitieren?

0-Ton: 25 Sekunden
In der Regel erhalten alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung zahlen, auch die staatlichen Zulagen zu Ihrem
Riester-Vertrag. Aber auch Beamte, Richter und Soldaten sind
förderberechtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar
Ehepartner von Riester-Sparern, auch wenn sie selbst keine Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Zulagen erhalten.

Es gibt ja verschiedene Varianten des Riester-Sparens. Welche ist
denn besonders empfehlenswert?

0-Ton: 49 Sekunden
In Betracht kommen neben der betrieblichen Altersvorsorge
verschiedene Möglichkeiten einer staatlich geförderten privaten
Altersvorsorge, wie z. B. private Rentenversicherungen, Banksparpläne
oder auch Fondssparen. Die staatliche Förderung tritt nur ein, wenn
diese Produkte zertifiziert sind. Die Deutsche Rentenversicherung
weist dem Versicherten objektiv und neutral den Weg zu den
verschiedenen Anlageformen. Welches Produkt für wen das richtige
ist, hängt vom Alter und von der persönlichen Risikobereitschaft ab.
Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt muss der Versicherte dann
aber anhand seines individuellen Versorgungszieles stets selbst
treffen.

Welche Zulagen zahlt der Staat und wie hoch sind sie?

0-Ton: 50 Sekunden
Riester-Sparer bekommen seit Januar 2008 154 Euro Grundzulage im
Jahr. Für jedes Kind gibt es noch einmal 185 Euro dazu, für Geburten
ab dem Jahr 2008 sogar 300 Euro pro Kind. Voraussetzung für die
Zahlung der vollen Zulagen ist allerdings, dass vier Prozent des
Vorjahreseinkommens in einen Vorsorgevertrag eingezahlt werden -
Zulagen übrigens schon eingerechnet. Wer also zum Beispiel 15.000
Euro verdient und zwei Kinder hat, muss 600 Euro jährlich sparen. 524
Euro davon bekommt er vom Staat, bleiben also nur 76 Euro eigene
Sparleistung - im Jahr.

Was ist zu tun, um die Zulagen zu erhalten?
0-Ton: 43 Sekunden
Ganz einfach, man muss einen Zulagenantrag stellen. Der Zulagenantrag
wird dem Sparer von seinem Anbieter, das kann eine Bank, Versicherung
oder Fondsgesellschaft sein, zugeschickt. Dieser muss ggf. um einige
persönliche Angaben ergänzt und an den Anbieter zurückgeschickt
werden. Der wiederum leitet den Antrag dann an die Zentrale
Zulagenstelle für Altersvermögen weiter. Dort wird die
Zulagenberechtigung geprüft und die Zulage dem entsprechenden Vertrag
beim Anbieter gutgeschrieben. Übrigens: Wenn der Anbieter schriftlich
vom Sparer bevollmächtigt wird, kümmert dieser sich um alle
Antragsmodalitäten bis hin zur Auszahlung der Zulage.

Und wer vorzeitig aus einem Riester-Vertrag aussteigt, muss die
Förderung zurückzahlen. Das sollte man möglichst vermeiden. Besser
ist es seinen Riester-Vertrag anzupassen: Zum Beispiel die Sparsummen
zu verringern oder eine Zeit lang auszusetzen. Dadurch verringern
sich die Zulagen, aber das bisher Gesparte bleibt erhalten und
verzinst sich weiter.
Und zum Schluss eine Frage zum neuen so genannten Wohn-Riester? Was
ist das?

0-Ton: 49 Sekunden
Mit dem Eigenheimrentengesetz, welches rückwirkend zum 1.1.2008 in
Kraft getreten ist, wird die Riesterförderung für Wohnimmobilien
verbessert. Wer einen Riestervertrag anspart, soll dieses Geld
künftig auch für den Kauf oder die Entschuldung eines Eigenheims
nutzen können. Wohneigentum wird somit zu einem Teil der
Altersvorsorge. Nach der jetzigen Regelung darf das in einem
Altersvorsorgevertrag angesparte und steuerlich geförderte
Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung bzw. Herstellung oder
Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie im Inland verwendet
werden. Diese Erleichterung gilt auch für bereits bestehende
Verträge.

Wo kann man sich informieren?

0-Ton: 53 Sekunden
Eine umfassende und unabhängige Beratung rund um die Altersvorsorge
bieten die Deutsche Rentenversicherung in den bundesweiten
wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die
Verbraucherzentralen an. Adressen findet man auf der Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. Es gibt auch eine spezielle
Hotline zum Zulageverfahren und zur Förderung der Altersvorsorge
unter 0800 1000 48 0 40. Übrigens, besonders Interessierte an einer
zusätzlichen Altersvorsorge können jetzt auch einen Kurs
"Altersvorsorge macht Schule" bei den Volkshochschulen besuchen, der
in zwölf Stunden alle Fragen der finanziellen Absicherung im Alter
beantwortet.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Gabriele Chlopczik
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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