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Fatale Mängel: Makler bekommt trotzdem Provision

Geschrieben am 02-10-2008

Nürnberg (ots) - Hausschwamm hin oder her: Wenn der Käufer dem
Makler keine arglistige Täuschung nachweisen kann, erhält er trotzdem
seine Provision.

Wer eine Immobilie erwirbt, wünscht sich nichts weniger als
Schimmel- oder Hausschwammbefall. Doch mit letzterem Übel sah sich
der Käufer einer ganzen Häuserzeile konfrontiert. Er fühlte sich
arglistig getäuscht und wollte das ganze Geschäft anfechten - und
natürlich auch keine Maklerprovision zahlen. Mit der Frage, ob dem
Makler die geforderten 51.500 Euro Provision zustehen oder nicht,
musste sich nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das
Landgericht Hamburg befassen (Az.: 307 O 159/07).

Im verhandelten Fall wurde im Notarvertrag ein Haftungsausschluss
für etwaige Mängel vereinbart, der Verkäufer versicherte
gleichzeitig, dass ihm von einem gegenwärtigen oder früherem Schwamm-
oder Hausbockbefall nichts bekannt sei. Allerdings war auch eine so
genannte Bezugsurkunde Bestandteil des Notarvertrags. Dieser Urkunde
war die Rechnung einer Firma beigefügt, wonach in dem Anwesen in der
Vergangenheit bereits eine Hausschwamm-Bekämpfung stattgefunden hat.
Im Notarvertrag stand, dass eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde
vorliege und dass deren Inhalt Käufer und Verkäufer bekannt sei: "Auf
Verlesung und Beifügung wird nach Belehrung verzichtet", heißt es
deshalb im Notarvertrag.

Später allerdings behauptete der Käufer, die fragliche
Bezugsurkunde sei ihm nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden.
Er fühlte sich arglistig getäuscht, focht den Kaufvertrag an und
wollte natürlich auch keine Maklerprovision zahlen. Doch damit kam er
vor Gericht nicht durch. Denn er könne weder eine vorsätzliche
Täuschung des Maklers noch eine arglistige Täuschung durch den
Verkäufer beweisen. Der Makler hätte nur dann seinen
Provisionsanspruch verloren, wenn er vorsätzlich die Interessen des
Käufers verletzt hätte. Das Gericht sah jedoch lediglich eine leichte
oder allenfalls einfache Fahrlässigkeit. Deshalb muss der Käufer die
volle Provision zahlen.

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http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

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Millionen Exposé-Aufrufen und über 920.000 Immobilien-Angeboten im
Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter
von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
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Pressekontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de,
Tel.: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15


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