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1. Quartal 2006: Arbeitskosten + 0,6%, Lohnnebenkosten – 2,4%

Geschrieben am 08-06-2006

Wiesbaden (ots) - Die Bruttolöhne und -gehälter je geleistete
Stunde im Produzierenden Gewerbe und in den marktbestimmten
Dienstleistungsbereichen sind nach Mitteilung des Statistischen
Bundesamtes in Deutschland im ersten Quartal 2006 gegenüber dem
Vorjahresquartal um 1,4% gestiegen. Im gleichen Zeitraum sanken die
Lohnnebenkosten – gemessen als Sozialbeiträge der Arbeitgeber je
geleistete Stunde – um 2,4%. Die Gesamtkosten einer Arbeitsstunde
verteuerten sich im ersten Quartal 2006 gegenüber dem entsprechenden
Vorjahresquartal insgesamt um 0,6%, im Vergleich zum Vorquartal stieg
der Arbeitskostenindex um 0,4%.

Hauptgrund für die unterschiedliche Entwicklung der Bestandteile
der Arbeitskosten ist der seit Juli 2005 geltende Teil der
Gesundheitsreform mit dem Ziel der Senkung der Lohnnebenkosten: Die
paritätische Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an den
Kosten der Krankenversicherung wurde aufgegeben. Die Senkung des
Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9
Prozentpunkte teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig; den
zeitgleich eingeführten zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9
Prozentpunkten tragen nur die Arbeitnehmer. Im Ergebnis wurde also
der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für die
Arbeitgeber um 0,45 Prozentpunkte gesenkt, in gleicher Höhe stieg der
Beitragssatz für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.

Die Wachstumsrate der Arbeitskosten für das Jahr 2005 gegenüber
dem Vorjahr beträgt für Deutschland kalenderbereinigt 0,9%. Im
Zeitraum 2004 bis 2005 weist Deutschland damit die niedrigste
Steigerungsrate aller EU-Mitgliedstaaten auf. Die Arbeitskosten sind
im vergleichbaren Zeitraum im Euro-Währungsgebiet um 2,6% und in der
Europäischen Union um 2,8% gestiegen. Frankreich (+ 3,2%) und das
Vereinigte Königreich (+ 3,0%) verzeichneten deutlich höhere
Wachstumsraten der Arbeitskosten. Die größte Steigerung der
Arbeitskosten je geleistete Stunde wurde in Lettland mit 15,3%
ermittelt.

Der Arbeitskostenindex wird europaweit auf harmonisierter
Grundlage berechnet und spiegelt die Entwicklung der Arbeitskosten
insgesamt sowie der Teilkomponenten Bruttolöhne und -gehälter und
Sozialbeiträge der Arbeitgeber jeweils je geleistete Stunde wider.
Zum Darstellungsbereich des Arbeitskostenindex zählen das
Produzierende Gewerbe sowie die Dienstleistungsbereiche „Handel;
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern“, „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“, „Kredit- und
Versicherungsgewerbe“ und „Unternehmensnahe Dienstleistungen“. Ab dem
Jahr 2007 soll der gesamte Dienstleistungsbereich abgebildet werden.
Die in die Berechnung des Arbeitskostenindex einfließenden Daten
stammen aus einer Vielzahl von bestehenden Statistiken, eine neue,
eigenständige Erhebung wird hierfür nicht durchgeführt. Die
Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden wird der
Arbeitszeitberechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) entnommen.


Weitere Auskünfte gibt:
Ralf Droßard,
Telefon: (0611) 75-4236,
E-Mail: arbeitskosten@destatis.de

ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de


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