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ots.Audio: Vorteil für Wehr- und Zivildienstleistende: Die Rentenbeiträge zahlt der Staat

Geschrieben am 22-09-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Tausende junge Männer treten jedes Jahr ihren Wehr- oder
Zivildienst an, viele von ihnen kommen direkt von der Schulbank.
Reich wird man dabei nicht, denn der Sold ist bescheiden. Aber es
gibt auch einen Vorteil: beim Wehr- oder Zivildienst zahlt der Staat
alle Rentenbeiträge. Näheres dazu weiß Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

0-Ton: 28 Sekunden
Mit Aufnahme des Wehrdienstes, der mehr als drei Tage umfassen muss,
oder des Zivildienstes, greift zeitgleich der Schutz der gesetzlichen
Rentenversicherung. Die Beiträge zahlt allein der Bund. Die
Beitragszeit beginnt am Tag des Diensteintritts und endet mit dem Tag
der Entlassung bzw. des Ausscheidens. Der Zivildienst umfasst
-übrigens wie der Wehrdienst - heute neun Monate.

Was zahlt der Staat konkret für die Rente ein?

0-Ton: 48 Sekunden
Die Höhe der Rentenbeiträge für Wehr- und Zivildienstzeiten richtet
sich nicht nach dem tatsächlich gezahlten Wehrsold oder Verdienst.
Vielmehr werden die Beiträge eines fiktiven Verdienstes in Höhe von
etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens berechnet. Das bedeutet
für 2008 beispielsweise, dass Grundwehr- oder Zivildienstleistende so
gestellt werden wie Arbeitnehmer, die monatlich rund 1.491 Euro in
den alten und 1.260 Euro in den neuen Bundesländern brutto verdienen.
Entscheidend für die Frage, ob die Basiswerte West oder Ost für die
Rente angesetzt werden, ist der Dienstort - nicht der Wohnort der
Dienstleistenden.

Ein Beispiel: Einem Wehrdienstleistenden aus Magdeburg, der zum
Beispiel seinen Wehrdienst neun Monate im Jahr 2008 an einem Standort
in Hessen geleistet hat, wird ein Verdienst von 13.419 Euro, also
neunmal 1.491 Euro, im Rentenkonto gutgeschrieben.
Und wer meldet die Zeiten dem Rentenversicherungsträger?

0-Ton: 49 Sekunden
Die Wehr- und Zivildienstzeiten werden auf elektronischem Wege vom
Bundesamt für Wehrverwaltung oder vom Bundesamt für Zivildienst
gemeldet. Damit der Rentenversicherungsträger die Daten auch zuordnen
und in dem individuellen Versicherungskonto verarbeiten kann, wird
die Versicherungsnummer benötigt. Die beantragen die Bundesämter für
Wehr- oder Zivildienst. Wer als Arbeitnehmer zum Wehrdienst
einberufen wird, hat aber bereits eine Versicherungsnummer, die er
der Dienststelle umgehend mitteilen sollte. Ob die Zeiten bereits im
Versicherungsverlauf enthalten sind oder noch fehlen, kann durch
einen Versicherungsverlauf überprüft werden, den man von seinem
zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern kann.

Wo wir gerade beim Thema Altersvorsorge für junge Menschen sind.
Können Wehr- oder Zivildienstleistende auch riestern?

0-Ton: 27 Sekunden
Ja, denn Wehr- und Zivildienstleistende sind pflichtversichert in der
gesetzlichen Rentenversicherung und deshalb auch förderberechtigt.
Auch für sie gilt: Die volle Zulage gibt es nur, wenn sie vier
Prozent des Vorjahreseinkommens auf das Riester-Konto einzahlen. Lag
das Einkommen im Vorjahr bei Null, dann genügt es, den
Mindesteigenbeitrag von zurzeit 60 Euro im Jahr einzuzahlen.

Wo können sich junge Leute zu diesem Thema informieren?

0-Ton: 40 Sekunden
Am besten wendet man sich für ein persönliches Gespräch an eine der
bundesweit vorhandenen Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort wird
kostenlose und individuelle Hilfe in allen Fragen der gesetzlichen
Rentenversicherung angeboten. Den schnellsten Weg zu den
Ansprechpartnern bietet die Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung.de. Für Fragen stehen aber auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am bundesweiten kostenlosen
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
zur Verfügung.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Gabriele Chlopczik
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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