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BGH entscheidet über Entschädigung für Grundstückseigentümer wegen Beeinträchtigungen durch bergbaubedingte Erderschütterungen

Geschrieben am 17-09-2008

Karlsruhe/Saarbrücken (ots) - Am 19.09.2008 um 9:00 Uhr verhandelt
der BGH in Karlsruhe letztinstanzlich die Klage eines Falscheider
Bürgers gegen die RAG AG. Der Kläger, der in Lebach-Falscheid ein
eigenes Haus bewohnt, klagt wegen der Beeinträchtigungen durch die
bergbaubedingten Erderschütterungen auf eine Entschädigung durch die
RAG AG .

Die Klage stützt sich auf einen Anspruch des Klägers auf eine
Vorschrift aus dem Nachbarschaftsrecht (§ 906 BGB). Danach muss bei
unvermeidbaren Immissionen, wie z.B. Erschütterungen, der Verursacher
an den betroffenen Grundstücksnachbarn eine angemessene Entschädigung
zahlen.

Das Amtsgericht Lebach hat den Anspruch grundsätzlich bejaht.
Gegen das Urteil hat die RAG AG Berufung eingelegt. Das Landgericht
Saarbrücken hat der Berufung der RAG AG stattgegeben und die Klage
abgewiesen. Dies wurde damit begründet, dass der Anspruch aus § 906
BGB von den einschlägigen Regelungen im Bundesberggesetz verdrängt
würde.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hat der Kläger
Revision eingelegt. Es ist davon auszugehen, dass der BGH in der
Verhandlung vom 19.09.2008 deutlich machen wird, ob der geltend
gemachte Anspruch dem Grunde nach besteht oder nicht.

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Musterprozess mit
weitreichenden Auswirkungen auf den gesamten Teil des Saarlandes, der
von den bergbaubedingten Erschütterungen betroffen war und ist.
Sollte der BGH den Anspruch bestätigen, so könnten zehntausende
Grundstückseigentümer einen solchen Anspruch gegenüber der RAG AG
anmelden.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. wird mit ca 50
Bergbaubetroffenen die Verhandlung besuchen. Begleitet werden die
Bergbaubetroffenen von Justitia ( www.igab-saar.de ) .

Nach der Verhandlung besteht die Möglichkeit, mit dem Kläger, dem
Rechtsanwalt des Klägers und Vorstandssprechern des Landesverbandes
der Bergbaubetroffenen Saar e.V. Interviews zu führen.

Eine Berichterstattung über diese wichtige Entscheidung des
Bundesgerichthofes würden uns sehr freuen!

Originaltext: Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63589
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Pressekontakt:
Agentur Kopfwerker
Peter Lehnert
Hubertusplatz 2
66809 Nalbach
info@kopfwerker
Tel: 06838 2639
Mobil: 0178 3751949


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