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Wertpapierorder: Privatinvestoren fehlt trotz MiFID der Durchblick

Geschrieben am 16-09-2008

Hamburg (ots) - Ob Banken die Wertpapiergeschäfte ihrer Kunden zu
den bestmöglichen Bedingungen ausführen, bleibt den meisten
Privatinvestoren verborgen. Nur jedes vierte Institut informiert
darüber, wie die einzelnen Orderausführungskriterien - beispielsweise
Kosten oder Ausführungsgeschwindigkeit - untereinander gewichtet
sind. 29 Prozent der Wertpapierfirmen bieten in dieser Hinsicht
überhaupt keine Transparenz, weitere 47 Prozent geben nur teilweise
Auskunft. Damit vergeben viele Institute die Chance, durch mehr
Transparenz im Sinne der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID
einen möglichen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Das sind Ergebnisse
aus der Studie "Best Execution" des Beratungs- und Softwarehauses PPI
AG.

Von den untersuchten Best Execution Policies erhält nur eine
Minderheit der Kunden Informationen darüber, welche
Entscheidungskriterien für die Wahl des Ausführungsplatzes
ausschlaggebend sind. Hauptmotive für Anleger sind in der Regel der
maximal erzielbare Preis und die Transaktionskosten. Doch ob sich die
Wahl des Handelsplatzes durch das Institut ebenfalls an diesen Zielen
orientiert, ist bei drei Vierteln der Policies kaum oder gar nicht
nachvollziehbar. Eine Veröffentlichung der Gewichtung ist nach MiFID
nicht vorgeschrieben. Allerdings sind Wertpapierdienstleister dazu
verpflichtet, bei der Aufstellung der Ausführungsgrundsätze alle
relevanten Orderkriterien so zu gewichten, dass am Ende bestmögliche
Ergebnisse für den Kunden erzielt werden. Eine Aufklärung über die zu
Grunde liegende Entscheidungsbasis ist damit wünschenswert.

"Derzeit können die meisten Investoren nur schwer überprüfen, ob
die für sie relevanten Order-kriterien wie Kurs, Kosten,
Schnelligkeit und Ausführungswahrscheinlichkeit in ihrem Interesse
gewichtet werden", kritisiert Christian Appel, MiFID-Experte der PPI.
"Durch ihr intransparentes Verhalten versäumen es viele Institute
ihre Ausrichtung der MiFID-Richtlinie auf den Kunden diesen
entsprechend zu kommunizieren. Damit vergeben sie die Chance, in
einem umkämpften Markt einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen."

Neben der unzureichenden Transparenz bei der Kriteriengewichtung
existiert keine einheitliche Regelung über die Veröffentlichung der
Ausführungsgrundsätze. Bei 14 Prozent der untersuchten Institute
finden sich diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s)
wieder. 27 Prozent veröffentlichen die Ausführungsgrundsätze im
Anhang der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte und die
überwiegende Mehrheit von 59 Prozent führt diese in gesonderten
Ausführungsgrundsätzen auf.

Hintergrundinformationen
Die PPI AG hat in der Studie "Best Execution" insgesamt 51 so
genannte Best Execution Policies verschiedener Wertpapierfirmen über
die Dauer von 15 Handelstagen untersucht. Die Best Execution Policies
enthalten für jede Gattung von Finanzinstrumenten Angaben zu den
verschiedenen Handelsplätzen, an denen Aufträge ausgeführt werden,
und Faktoren, die für die Auswahl des Ausführungsplatzes
ausschlaggebend sind. Im Rahmen der Studie (qualitativer und
quantitativer Teil) wurden einzelne statische Policies mit einer
dynamischen Policy verglichen. Bei statischen Policies erfolgt das
Routing von Orders pro Assetklasse nach einem festen
Ausführungsregelwerk. Das Konzept der dynamischen Policy beinhaltet
die automatische Weiterleitung eines Auftrags in einem Instrument zum
"bestmöglichen" von mehreren alternativen Ausführungsorten. Unter
Verwendung eines Musterportfolios wurde die beste Ausführung
hinsichtlich Preis und Kosten analysiert. Diese Aspekte sind für den
Privatanleger nach MiFID ausschlaggebend.

PPI Aktiengesellschaft
Die PPI Aktiengesellschaft ist seit über 20 Jahren an den Standorten
Hamburg, Kiel und Frankfurt erfolgreich für die Finanzbranche tätig.
2007 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen 236 Mitarbeitern über
30,5 Millionen Euro Umsatz in den drei Geschäftsfeldern Consulting,
Software Factory und Electronic-Banking-Produkte. Im E-Banking liegt
der Schwerpunkt auf sicheren und wirtschaftlichen Standardprodukten
für die Kommunikation zwischen Firmenkunden beziehungsweise
Privatkunden und ihrer Bank. In der Software-Entwicklung stellt PPI
durch professionelle und verlässliche Vorgehensweise eine hohe
Qualität der Ergebnisse und absolute Budgettreue sicher. Das
Consulting-Angebot erstreckt sich von der strategischen über die
bankfachliche bis zur IT-Beratung.

Originaltext: PPI AG Informationstechnologie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65143
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65143.rss2

Pressekontakt:
Andreas Gutjahr
Faktenkontor GmbH
Tel: +49 (0)40 22703-5470
Fax: +49 (0)40 22703-1470
E-Mail: andreas.gutjahr@faktenkontor.de


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