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Neu: Rechtsschutzversicherung der HUK-COBURG jetzt mit Schadenfreiheitssystem

Geschrieben am 15-09-2008

Coburg (ots) - Eine neue und für die Branche innovative
Rechtsschutzversicherung mit einem Schadenfreiheitssystem bietet die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung ab dem 1. Oktober 2008 an. Die
Beiträge für die neuen Angebote bleiben stabil und werden zum Teil
sogar bis zu sechs Prozent gesenkt.

Im neuen Schadenfreiheitssystem der
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung wirkt die Schadenfreiheit über
die Selbstbeteiligung im Schadenfall. Je länger der Vertrag
schadenfrei bleibt, desto geringer ist der Selbstbehalt. Die zu
Vertragsbeginn vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro pro
Schadenfall reduziert sich nach zwei Jahren um 50 Euro, nach vier
schadenfreien Jahren um weitere 50 Euro. Nach sechs schadenfreien
Jahren fällt im Schadenfall keine Selbstbeteiligung mehr an.
Schadenfälle führen zu einer Rückstufung, allerdings sind
Selbstbeteiligungen von mehr als den ursprünglich vereinbarten 150
Euro erst dann vorgesehen, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb
kurzer Zeit mehrere Versicherungsfälle meldet. Die höchste
Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro.

Der Versicherte kann allerdings eine Rückstufung im Schadenfall
vermeiden, wenn ein von der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung
empfohlener Anwalt beauftragt wird . Die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung reagiert damit auf immer wieder
artikulierte Kundenwünsche nach einem solchen Service: Sie versteht
sich künftig nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als
Lotse durch den Rechtsschutzfall, und kümmert sich noch stärker um
die Anliegen der Versicherungsnehmer. Zudem erwartet sie von der
verstärkten Zusammenarbeit mit sachkundigen Anwälten auch
Kostenersparnisse durch effizientere Abläufe wie zum Beispiel durch
elektronische Kommunikation.

Weitere Verbesserungen im neuen Tarif betreffen die HUK-COBURG
Rechtsberatung. Sie bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit,
sich einen telefonischen Rat durch eine unabhängige Anwaltskanzlei
einzuholen. Risikoausschlüsse gelten dabei nicht, und auch der
Rechtsschutzfall muss noch nicht eingetreten sein. Diese telefonische
Rechtsberatung kann kostspielige Rechtsstreitigkeiten bereits im
Vorfeld vermeiden helfen. Deshalb wird die Rechtsberatung jetzt ohne
Mehrbeitrag in alle Pakete des Privat-Rechtsschutzes, beispielsweise
den Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und den Rechtsschutz60
integriert. Lediglich in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bleibt
es bei einem Mehrbeitrag für den Einschluss der Rechtsberatung.

Die Beiträge bleiben trotz der Verbesserungen unverändert. Der
Beitrag im Normaltarif für die besonders häufig gewählte Kombination
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz wird sogar um rund sechs
Prozent auf 197,90 Euro gesenkt. Damit will die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung ihre Preisführerschaft weiter
ausbauen.

Originaltext: HUK-Coburg
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7239
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Pressekontakt:
HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de


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