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BERLINER MORGENPOST gewinnt Rechtsstreit gegen Günther Jauch

Geschrieben am 09-09-2008

Berlin (ots) - Das Oberlandesgericht Hamburg hat heute die
Berufung von Günther Jauch zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 11. Januar 2008 zurückgewiesen. Der TV-Moderator hatte zwei
Klagen über jeweils 130 000 Euro gegen die Axel Springer AG und die
Ullstein GmbH geltend gemacht. Dabei ging es um fiktive
Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines
Fotos in der BERLINER MORGENPOST und der Berliner Lokalausgabe der
WELT, das Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der
Potsdamer Friedenskirche zeigt. Die Kosten des Rechtsstreits beider
Instanzen trägt Günther Jauch.

Noch deutlicher als die Vorinstanz hat das Berufungsgericht
festgestellt, dass es für eine Entschädigung bereits an der
Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und die
Veröffentlichung des Fotos somit keine Persönlichkeitsverletzung
darstelle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht
zugelassen.

"Das Gericht hat mit dem Urteil bestätigt, welch hohe Bedeutung
die Pressefreiheit in Deutschland hat", so Carsten Erdmann,
Chefredakteur BERLINER MORGENPOST.

Von grundsätzlicher presserechtlicher Bedeutung sind die
Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung, dass er in
Zukunft, bei ähnlich gelagerten Sachverhalten, bei
Fotoveröffentlichungen Prominenter keine Lizenzgebühren zusprechen
werde.

Originaltext: Berliner Morgenpost
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53614
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53614.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk Meyer-Bosse
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 41
dirk.meyer-bosse@axelspringer.de


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