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"Report Mainz", heute, 08.09.2008, 21.45 Uhr im Ersten Neue Studie: Sexualstraftäter werden zu selten auf Rückfallgefahr untersucht / Strafrichter sieht "gesetzgeberisches Defizit"

Geschrieben am 08-09-2008

Baden-Baden (ots) - Mainz. Nur ein kleiner Teil der
Sexualstraftäter, die Kinder missbraucht haben, wird während des
Gerichtsverfahrens auf seine Gefährlichkeit und die Rückfallgefahr
hin untersucht. Das berichtet das Politikmagazin "Report Mainz". Das
ARD-Magazin beruft sich dabei auf eine bislang unveröffentlichte
Studie der Universität Kiel. Nach dieser Studie des Kieler
Sexualmediziners Professor Hartmut Bosinski werden nur 15 Prozent der
Ersttäter begutachtet. "Was uns ja doch schon schockiert hat, ist die
Tatsache, dass das auch gilt für Täter, die schon mal eine
einschlägige Vorbestrafung haben", sagte Bosinski "Report Mainz". Bei
solchen Wiederholungstätern würden nur etwa ein Drittel (rund 33
Prozent) der Täter von einem Psychiater begutachtet.

Ursache ist nach Ansicht von Sexualmedizinern, dass im deutschen
Strafsystem eine zwingende Begutachtung im Wesentlichen nur dann
vorgeschrieben ist, wenn das Gericht Zweifel an der Schuldfähigkeit
des Täters hat oder eine schwere psychische Störung vermutet.
Schuldfähige Täter gingen aber in den normalen Strafvollzug und
blieben dort häufig ohne Diagnose und Therapie. In der Konsequenz
bedeute das, dass "eine hohe Wahrscheinlichkeit" bestehe, dass viele
Täter ohne Diagnose der Rückfallgefahr wieder auf freien Fuß kämen,
so Professor Bosinski: "Die entziehen sich etwaigen therapeutischen
Angeboten, werden damit auch nicht diagnostiziert und gehen unerkannt
in ihrer Gefährlichkeit wieder in Freiheit."

Das Bundesjustizministerium verwies gegenüber dem ARD-Magazin
darauf, dass Richter schon jetzt solche Gutachten einholen könnten
und es in vielen Fällen sogar explizit vorgeschrieben sei, einen
Sachverständigen hinzuzuziehen. Das Gesetz sehe schon heute vor, dass
in Fällen mittlerer und schwerer Sexualdelikte das Gericht die
Gefährlichkeit des Täters zu prüfen habe. Erfahrene Strafrichter
sehen hingegen dringenden Handlungsbedarf. "Ich sehe da ein
gesetzgeberisches Defizit", sagt Karl Michael Böhm, Strafrichter am
OLG Karlsruhe "Report Mainz". Böhm ist Sprecher der
Behandlungsinitiative Opferschutz, einem Zusammenschluss renommierter
Juristen und Gerichtsmediziner.

Es sei zwar richtig, dass Richter schon jetzt Gutachter in allen
Fällen hinzuziehen könnten, sagte Böhm "aber da es der Gesetzgeber
nicht ausdrücklich vorsieht unterbleibt es in vielen Fällen."

Zitate gegen Quellenangabe frei.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.:
06131/929-3351.
Der Text als RTF-Datei unter: http://www.reportmainz.de

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2


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