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TK: Sozialversicherungspflicht für "Au-pairs" - wenn Gasteltern zu Arbeitgebern werden

Geschrieben am 08-09-2008

Hamburg (ots) - Sie kommen aus China, Mexiko oder Russland: Rund
25.000 junge Menschen aus der ganzen Welt nutzen jährlich die Chance,
als Au-pair nach Deutschland zu gehen. Sechs bis zwölf Monate
verbringen sie bei einer Gastfamilie, um Land, Kultur und Sprache
kennen zu lernen. Gegen Kost und Logis, Familienanschluss und
Taschengeld übernehmen die Familienmitglieder auf Zeit die Betreuung
der Kinder und leichte Aufgaben wie Aufräumen, Bügeln oder den
Abwasch im Haushalt. Bei Au-pairs wird von einem so genannten
"Betreuungsverhältnis besonderer Art" ausgegangen. Hierfür sind keine
Sozialversicherungsabgaben fällig. Doch Vorsicht: Wenn das Au-Pair
zur Hausangestellten und damit erwerbstätig wird, handelt es sich um
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Darauf weist die
Techniker Krankenkasse (TK) hin.

Das Verhältnis zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie wird durch
einen Au-pair-Vertrag geregelt. Im Gegensatz zum normalen
Arbeitsvertrag wird hier die Entlohnung nicht durch Arbeitsleistung
festgelegt. Somit wird dem Au-Pair auch kein Arbeitslohn gezahlt. Die
Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn das Au-pair kein
Arbeitsentgelt bekommt, sondern neben kostenloser Verpflegung und
Unterkunft ein geringes Taschengeld (260 Euro pro Monat).

Außerdem darf der Gast nur gelegentlich ohne feste Arbeitszeit im
Haushalt mithelfen. In der Regel nicht mehr als 30 Wochenstunden,
also fünf bis höchstens sechs Stunden am Tag. Darüber hinaus muss das
Au-pair wie ein eigenes Kind in der Gastfamilie aufgenommen werden.

Sozialversicherungspflichtig wird die Beschäftigung, wenn das
Au-pair wie eine Hausangestellte tätig ist. Das heißt, es gibt einen
Arbeitsvertrag, in dem das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit
festgelegt sind. In diesem Fall liegt ein persönliches und
wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis vor.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.tk-online.de in
der Rubrik "Gut versichert".

Originaltext: TK Techniker Krankenkasse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6910
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6910.rss2

Pressekontakt:
TK-Pressetelle
Aurelia Nehr
Tel.: 040-6909-1713
Fax: 040-6909-1353
E-Mail: aurelia.nehr@tk-online.de


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