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Verstecken zwecklos! / Neue Promotion von "Raubkopierer sind Verbrecher" / Aktuelle AfD-Zahlen für das 1. Halbjahr 2008 / Filmwirtschaft für "Deutschen Weg" bei Providerkooperation

Geschrieben am 03-09-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Berlin, Potsdamer Platz, 11:30 Uhr. Als Bäume getarnte Menschen
ziehen die Blicke von vorbeigehenden Passanten auf sich. Schnell wird
deutlich: Hier stimmt etwas nicht. Klarheit schafft der auf den
Baum-Kostümen gut sichtbare Schriftzug "Raubkopierer können sich
nicht verstecken - auch nicht im Internet". Mit dieser symbolischen
Aktion stellt die Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" der
deutschen Filmwirtschaft klar: Egal, wie gut man versucht, sich zu
tarnen - wer Raubkopien erstellt, verbreitet oder im Internet
downloadet, muss damit rechnen, erwischt zu werden. Denn jeder
Raubkopierer hinterlässt Spuren, über die er individuell
identifizierbar ist - und das auch im vermeintlich anonymen Internet.

Alljährlich entstehen der Filmwirtschaft allein in Deutschland
mehrere hundert Mio. Euro Schaden durch das illegale Kopieren und
Verbreiten von Filmen. Rund 90 Prozent aller
Urheberrechtsverletzungen finden heute im Internet statt oder haben
dort ihren Ausgangspunkt. So ergab die von der Zukunft Kino Marketing
GmbH aktuell bei der Firma P4M in Auftrag gegebene "Available for
Download (AfD)"-Studie für das erste Halbjahr 2008, dass mehr als die
Hälfte (52 %) aller im Zeitraum von Januar bis Juni in deutschen
Kinos gestarteten Filme illegal im Internet verfügbar waren (Jan. bis
Dez. 2007: 54 %). Im Schnitt tauchten die Raubkopien im ersten
Halbjahr 2008 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf - eine deutliche
Verbesserung gegenüber den Ergebnissen der AfD-Studie für das Jahr
2007. Damals waren die von Januar bis Dezember 2007 gestarteten Filme
bereits 1,3 Tage vor Kinostart illegal online verfügbar. Laut den
aktuellen Halbjahrszahlen wiesen von den ersten Releases im Jahr 2008
63 % eine gute Bild- und 24 % eine gute Tonqualität auf.

Diese Zahlen sind Grund genug, weiterhin intensiv mit Aufklärung,
technischen Verfahren und Aktionen wie der "Raubkopierer können sich
nicht verstecken"-Promotion auf die massenhafte illegale Verbreitung
von Filmkopien aufmerksam zu machen. "Mit unserer Promotion weisen
wir darauf hin, dass die Rechteinhaber inzwischen über vielfältige
Möglichkeiten verfügen, Raubkopierern on- und offline auf die Spur zu
kommen. Im Internet sind Personen, die illegal up- oder downloaden,
beispielweise über ihre individuelle IP-Nummer identifizierbar", sagt
Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing GmbH, die
die Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" ins Leben gerufen hat.

Ermittlungsarbeit: Gezieltes Vorgehen gegen die Erstverbreiter von
Raubkopien

Bei der Raubkopierer-Suche im Internet setzt die Filmwirtschaft
auf immer differenziertere und verbesserte Techniken, wie z.B.
automatisierte Suchprogramme. Mithilfe forensischer Markierungen in
Bild und Ton eines Kinofilms können die Rechteinhaber in jeder Stufe
der illegalen Verwertung genau nachvollziehen, in welchem Kino die
illegale Aufnahme angefertigt wurde. Unterstützt wird die
Filmwirtschaft bei der Raubkopierer-Suche durch die Gesellschaft zur
Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Ihr Fokus liegt
insbesondere auf der strafrechtlichen Verfolgung von Personen und
Personengruppen, die jeweils die erste illegale Kopie eines
Film-Originals erstellen und in Umlauf bringen. Mit ihrem illegalen
Handeln legen diese so genannten Release-Gruppen-Mitglieder, First
Seeder oder auch Portalseiten- und Trackerbetreiber den Grundstein
für eine massenhafte Verbreitung von Raubkopien im Internet und im
Offline-Bereich. Im Jahr 2007 leitete die GVU mit diesem
zielgerichteten Vorgehen mehr als 1.900 qualifizierte Verfahren ein.
Die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Verfahren war mit 2.253 so
hoch wie nie zuvor - darunter 380 Zivilverfahren. Trotz der
Konzentration auf Erstverbreiter - auch Personen, die aus eindeutig
illegalen Quellen downloaden, sind vor Strafen nicht gefeit: So
erwischte es vor kurzem einen Mann aus Düsseldorf. Allein für das
Herunterladen von mindestens 27 Filmtiteln aus Filesharing-Netzen
wurde er zu einer Gesamtgeldstrafe von 900 Euro verurteilt - mit
entsprechendem Eintrag ins Vorstrafenregister. Die zweigeteilte
Strategie der GVU setzt sich aus einem rechtlichen Vorgehen gegen die
Spitze der Verbreitungspyramide und der Entwicklung und Förderung von
technischen Maßnahmen und Lösungen gegen die Massenverbreitung
zusammen.

Änderung der rechtlichen Situation - Gesetz zur Verbesserung der
Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Rechtlich hat es mit dem am 1. September 2008 in Kraft getretenen
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums eine Änderung gegeben, die die Stellung der Rechteinhaber
beim Kampf gegen die Produktpiraterie verbessern soll. Es sieht u.a.
vor, dass Rechteinhaber im Falle bestimmter Rechtsverletzungen ohne
den bisher notwendigen Schritt einer Strafanzeige bei einem Richter
einen Beschluss erwirken können, der Internetprovider zur Auskunft
über den Namen des Anschlussinhabers verpflichtet. Auf diese Weise
soll ein zivilrechtliches Vorgehen für Rechteinhaber erleichtert
werden. "Diese Neuregelung unterstreicht das berechtigte
Schutzinteresse der Rechteinhaber. Wie sich dieses Gesetz in der
Praxis auswirken wird, bleibt aber abzuwarten. Es gibt viele
Unklarheiten für die Rechteinhaber", so Jan Oesterlin.

Provider stärker einbinden - Der "Deutsche Weg"

Als sinnvolle Ergänzung zu einer straf- oder zivilrechtlichen
Ahndung auf Massenebene sprechen sich die Filmwirtschaft und die GVU
für die Einführung eines eigenen Modells für eine Kooperation mit
Internetprovidern aus. Danach sollen illegale Downloader von den
Providern zunächst per Warnmail auf die Rechtswidrigkeit ihres
Handelns hingewiesen werden. Im Fall von Wiederholungen drohen
stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Bandbreite. Im
Gegensatz zu anderen diskutierten Modellen ist eine Besonderheit des
"Deutschen Wegs" bei der Providerkooperation, dass die
Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu angehalten sind,
eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen.
Als eine weitere Besonderheit soll in diesem Verfahren eben keine
Aushändigung der Nutzerdaten an die Rechteinhaber stattfinden. Auch
werden bei den drohenden Sanktionen für Wiederholungstäter die
Spezifika von so genannten "Triple Play"-Angeboten, bei denen Telefon
und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen,
berücksichtigt. Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU dazu:
"Mit diesem 'Deutschen Weg' wählen wir einen anderen Ansatz als
Frankreich oder Großbritannien: Wir hoffen und erwarten, dass die
Internetbranche hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog eintritt
und sich damit keine Notwendigkeit für politische Lösungen "von oben"
ergibt. Denn der Schutz des geistigen Eigentums wird, so hoffen wir,
weiter auf der politischen Agenda bleiben."

Ersten Untersuchungen zufolge übt eine solche Vorgehensweise
insbesondere auf Jugendliche eine abschreckende Wirkung aus. So zeigt
eine Studie des Londoner Unternehmens Entertainment Media Research
aus dem Jahr 2007, dass 78 Prozent der befragten männlichen Teenager
das illegale Downloaden infolge einer schriftlichen Warnung durch
ihren Internetprovider einstellen würden. Kriminelle hingegen - die
nach Einschätzung der GVU mit diesem Verfahren ohnehin nicht
erreichbar wären - sollen und werden hingegen weiterhin
strafrechtlich verfolgt werden. Dazu gehören etwa konspirativ
agierende Release-Gruppen-Mitglieder oder auch First Seeder - die
Ersteinsteller von Raubkopien in so genannte Tauschbörsen.

Bildmaterial in druckfähiger Qualität erhalten Sie unter
www.hartabergerecht.de oder www.z-pr.de.

Originaltext: Raubkopierer sind Verbrecher
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60148
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60148.rss2

Pressekontakt:

ZPR GmbH
Kanalstraße 38
22085 Hamburg

Ruth Reinermann/Dagmar Ungnad
Tel.: 040-29 81 35-13/-17
Fax: 040-29 81 35-29
E-Mail: ruth.reinermann@z-pr.de/dagmar.ungnad@z-pr.de


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