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Der Tagesspiegel: Münchner Staatsanwaltschaft begrüßt BGH-Urteil zu Siemens/Zwei weitere Anklagen fertig

Geschrieben am 29-08-2008

Berlin (ots) - Die Münchner Staatsanwaltschaft hat das BGH-Urteil
zu den beiden früheren Siemens-Managern begrüßt. "Dieses Urteil
bringt Rechtssicherheit für alle: Allein das Bilden von schwarzen
Kassen erfüllt bereits den Tatbestand der Untreue und ist damit
strafbar", sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler dem Tagespiegel
(Samstagausgabe). "Es kommt also nicht darauf an, dass dem
Unternehmen tatsächlich ein Schaden entsteht." Das sei auch die
Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft in der Anklage gegen
Reinhard Siekaczek gewesen, den ersten Verurteilten in der Affäre um
schwarze Kassen bei Siemens. "Der BGH hat unsere Rechtsauffassung
bestätigt", sagte Winkler. Demnach stelle das Bilden von schwarzen
Kassen eine Vermögensgefährdung dar, weil das Geld, das dorthin
verschoben wurde, danach weder in der Buchhaltung noch in der Bilanz
mehr auftauche und auch dem direkten Zugriff des Unternehmens
entzogen wurde.

Die Münchner Staatsanwälte ermitteln insgesamt gegen rund 300
Beschuldigte. "Zwei weitere Anklagen sind fertig", sagte Winkler.
"Sie werden demnächst zugestellt." An wen, sagte Winkler nicht.
Prozessbeobachter gehen davon aus, dass es sich dabei um die beiden
Helfer des geständigen und bereits Verurteilten Siekaczek handelt,
der der Verwalter der schwarzen Kassen gewesen sein soll. Heinz Keil
von Jagemann und Wolfgang Rudolph hatten in dem Prozess als Zeugen
ausgesagt und ebenfalls gestanden. Beide waren in der
Siemens-Kommunikationssparte Com für die Abwicklung der
Schmiergeldzahlungen verantwortlich und gehören zu den rund 300
Beschuldigten.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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