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Neue Grenzwerte - weiterhin hohe Lebensmittelqualität / Europa harmonisiert Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel

Geschrieben am 28-08-2008

Frankfurt/Main (ots) - Am kommenden Montag (1. September) treten
in Europa für viele Lebensmittel einheitliche Rückstandshöchstgehalte
für Pflanzenschutzmittel in Kraft. "Der Industrieverband Agrar e. V.
(IVA) begrüßt die Harmonisierung", erklärt dazu Hauptgeschäftsführer
Volker Koch-Achelpöhler. "Sie erleichtert den Handel innerhalb der
EU. Für den Verbraucher schafft sie mehr Transparenz und in allen
Mitgliedstaaten ein gleichermaßen hohes Sicherheitsniveau."

Bislang waren die meisten Rückstandshöchstgehalte von den
EU-Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgesetzt worden. Die
unterschiedlichen Werte führten immer wieder dazu, dass Ware zwar im
Erzeugerland den Vorschriften entsprach, in Nachbarländern aber die
dort erlaubten Höchstgehalte überschreiten konnte. "Das hatte viele
negative Schlagzeilen zur Folge und verunsicherte die Verbraucher.
Das tatsächliche Risiko stand dazu in keinem Verhältnis", erläutert
Koch-Achelpöhler.

Gesetzliche Rückstandshöchstgehalte sind keine
gesundheitsrelevanten Grenzwerte. Sie liegen weit unterhalb einer
Konzentration, die für Menschen als sicher gilt. Höchstgehalte geben
an, wie viel Wirkstoff in oder auf der ungeschälten Frucht bei der
Ernte höchstens vorhanden sein darf. Sie beziehen sich immer auf eine
ganz bestimmte Kombination von Wirkstoff und Lebensmittel.

Die neuen Werte können niedriger sein als die bisherigen
nationalen Höchstgehalte. Sie können aber auch darüber liegen, meist
dann, wenn zuvor keine nationale Höchstmenge bestanden hatte. "Das
liegt an den unterschiedlichen Bedingungen in den Mitgliedsländern",
erklärt Koch-Achelpöhler. "Unsere Landwirte bauen zum Beispiel keine
Zitrusfrüchte an. Also waren in Deutschland Zulassungen für
Pflanzenschutzmittel im Zitrusanbau nicht nötig." In solchen Fällen
galt als zulässiger Rückstandshöchstgehalt die analytische
Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm. In Spanien oder
Italien konnte er für dieselbe Kombination von Wirkstoff und
Lebensmittel beispielsweise bei zwei Milligramm pro Kilogramm liegen,
rechnerisch dem Zweihundertfachen. Künftig gilt dieser Wert, sofern
er als sicher eingestuft wurde, in allen Ländern der Gemeinschaft.

"Das Beispiel wird viele erschrecken. Aber alle neuen
Höchstgehalte wurden von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den nationalen Behörden
umfassend geprüft", so Koch-Achelpöhler. "Die Verbraucher können
darauf vertrauen, dass Lebensmittel in Europa so sicher sind wie eh
und je."

Die Wissenschaftler haben bei der Festlegung der neuen
Rückstandshöchstgehalte die sehr unterschiedlichen
Verzehrsgewohnheiten in den EU Mitgliedsstaaten berücksichtigt. Und
die besonderen Bedürfnisse von Kindern und anderen sensiblen
Bevölkerungsgruppen spielten eine wichtige Rolle. Das strenge
deutsche Bewertungsverfahren ist Bestandteil der Europäischen
Höchstmengen-Festsetzung. Damit bleibt das hohe Schutzniveau für den
deutschen Verbraucher erhalten.

Die neuen Höchstgehalte ändern auch nichts an den bestehenden
Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel. "Es darf nichts
anderes und nicht mehr gespritzt werden als bisher. Die Landwirte
werden auch nicht häufiger behandeln als nötig; das wäre schließlich
für sie hinausgeworfenes Geld", erklärt Koch-Achelpöhler. In unseren
Lebensmitteln werden künftig deshalb nicht mehr Rückstände vorkommen
als heute. Und das heißt: In rund vierzig Prozent der Proben sind
überhaupt keine nachweisbar. Bei den übrigen werden die zulässigen
Höchstgehalte meist zu weniger als 20 Prozent ausgeschöpft.

Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie z. B. beim
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
sowie beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR):

http://www.presseportal.de/go2/bvl.bund.de

http://www.presseportal.de/go2/bfr.bund.de

Der Industrieverband Agrar e. V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist
der Zusammenschluss von Unternehmen der agrarchemischen und
agrarbiologischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern
der 46 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz,
Pflanzenernährung, Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie.

Originaltext: Industrieverband Agrar e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16070
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16070.rss2

Pressekontakt:
Industrieverband Agrar e. V., Pressestelle
Hannelore Schmid
Tel. +49 69 2556-1249 oder +49 177 8772222
Fax +49 69 2556-1298
E-Mail: schmid.iva@vci.de
www.iva.de


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