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Rabattvertrag der AOK BW über die Antianämika von Roche wurde für unwirksam erklärt

Geschrieben am 20-08-2008

München (ots) - Die AOK Baden-Württemberg hat am 28.04.2008 mit
der Roche Pharma AG ohne vorherige Ausschreibung oder
Berücksichtigung anderer Anbieter einen Rabattvertrag über deren EPO-
Präparate (Antianämika) für die Versorgung nephrologischer und
onkologischer Patienten abgeschlossen. Dies machte sie durch eine
Pressemitteilung vom 08.06.2008 bekannt. Die Amgen GmbH sieht sich
einem transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb
verpflichtet, um eine hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der
Patienten mit innovativen Arzneimitteln zu gewährleisten. Dazu gehört
auch das Instrument der Rabattverträge. Ein fairer Wettbewerb ist
jedoch nur möglich, wenn nicht mit einem Anbieter exklusiv über einen
Rabattvertrag verhandelt wird, sondern alle in Frage kommenden
Anbieter einbezogen werden. Dabei sollte im Sinne der Versicherten
eine adäquate und wirtschaftliche Therapie angeboten werden, die auf
dem aktuellsten Stand der Medizin basiert. Die Amgen GmbH ist der
Auffassung, dass bei Antianämika aufgrund des gemeinsamen
Therapieziels der behandelnde Arzt im Rahmen der Therapiefreiheit
frei entscheiden kann, welches Präparat im Einzelfall am besten zur
Behandlung geeignet ist. Dies steht exklusiven Vertragsverhandlungen
mit nur einem Anbieter unter Ausschluss aller anderen entgegen.
Andere gesetzliche Krankenkassen haben dementsprechend Rabattverträge
für Antianämika öffentlich ausgeschrieben.

Daher hat die Amgen GmbH gegen den Abschluss des Rabattvertrages
der AOK Baden-Württemberg mit Roche rechtliche Schritte eingeleitet.
Diese wenden sich weder gegen das Instrument der Rabattverträge, noch
gegen Sparmassnahmen im Gesundheitswesen, sondern ausschliesslich
gegen das in diesem Fall gewählte intransparente Verfahren.

Am 15.08.2008 hat die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt entschieden, dass die Art und Weise des Abschlusses
des Rabattvertrages nicht den rechtlichen Bestimmungen einer
transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Antianämika
entsprach und den Rabattvertrag zwischen der AOK Baden-Württemberg
und der Roche Pharma AG daher für unwirksam erklärt. Gegen diese
Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Originaltext: Amgen GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30303
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30303.rss2

Pressekontakt:
Dr. Karl-Heinz Grajer
Direktor Corporate Affairs
Amgen GmbH
Hanauer Str. 1
80992 München
Tel.: +49 89 14 9096 1600
Fax: +49 89 14 9096 2600
karl-heinz.grajer@amgen.com


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