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Vorläufige Anhörung im Gerichtsverfahren Phi-ton gegen Auping

Geschrieben am 16-08-2008

Arnheim, Niederlande (ots/PRNewswire) - In einer von
Phi-ton B.V. gegen Koninklijke Auping B.V. angestrengten vorläufigen
Anhörung über Aupings Werbeslogan "The Best Ventilating Bed" ("Das
beste ventilierende Bett") hat das Gericht die Forderungen von
Phi-ton aufgrund fehlender Dringlichkeit in der nachgewiesenen
Angelegenheit zurückgewiesen.

Da die Werbekampagne seit dem vergangenen Jahr im Gange war sowie
aufgrund des Umstandes, dass Auping vor der Anhörung die Kampagne
eingestellt und seine Absicht bestätigt hatte, sie eingestellt zu
lassen, war eine Dringlichkeit des Falls nicht länger gegeben.

Da Auping der strittigen Forderung aus eigenem Antrieb
nachgekommen ist, ist Phi-ton, ungeachtet vom Ausgang dieses Falls,
darüber zufrieden, sein vordringlichstes Ziel erreicht zu haben.
Immerhin hat Auping beschlossen, die Kampagne mit dem Slogan "The
best ventilating bed" einzustellen und für Phi-ton ist damit die
Angelegenheit gelöst.

Dessen ungeachtet behält sich Phi-ton - sollte dies erforderlich
werden - alle Rechte vor, in der Angelegenheit vor Gericht zu gehen.

Im Hinblick auf die deutsche Untersuchung, die von Auping in
Auftrag gegeben und auf die im Fall Bezug genommen wurde und den
Umstand, dass Phi-ton Untersuchungen von demselben Institut
durchführen liess, ist darauf hinzuweisen, dass das ursprüngliche
Ziel der im Auftrag von Phi-ton durchgeführten Untersuchung die
Prüfung bio-mechanischer Eigenschaften, wie beispielsweise
Druckverteilung, Verformung und Auflage der 3D-Matratze mit den als
sekundären Informationen angegebenen mikro-klimatischen
Charakteristika war. Der durchgeführte Test unterschied sich in
technischer Hinsicht von den im Auftrag von Auping ausgeführten Tests
und verwendete andere Kriterien.

Was die am besten ventilierende Matratze betrifft, so lässt der
kürzlich im Auftrag von Phi-ton von TNO in den Niederlanden erstellte
Bericht keinen Zweifel daran, für welche Matratze dieser Anspruch
bestätigt werden kann.

Klicken Sie bitte zur Überprüfung dieses Berichts auf die
nachstehenden Links:

http://www.phi-ton.com/reports/TNO_i.o.v._Auping.pdf

http://www.phi-ton.com/reports/TNO_i.o.v._Phi-ton.pdf

Internet: http://www.phi-ton.com

Originaltext: Phi-ton B.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72381
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72381.rss2

Pressekontakt:
Hinweis für Redakteure: Phi-ton B.V., Marlou Smit, Geschäftsführerin,
Mobiltel.: +31-6-51-20-42-92, Tel. : +31-26-352-95-33, E-Mail:
mls@phi-ton.com


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