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Spitzengespräch der Kultusministerkonferenz mit der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland am 1. Juni 2006 in Plön

Geschrieben am 01-06-2006

Hannover (ots) - Aktuelle Schul- und Hochschulthemen hat die
Kultusministerkonferenz mit den Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD) besprochen. Das Gespräch fand am 1. Juni 2006 im
Rahmen der 314. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz in Plön
statt.

Zentrale Inhalte des Gesprächs waren die Werteerziehung an Schulen
sowie das Thema Bildungsgerechtigkeit. Beide Seiten betonten die
Bedeutung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses für eine nicht
allein auf wirtschaftliche Verwertbarkeit begrenzte
Persönlichkeitsentwicklung. "Von diesem Gespräch geht das Signal
einer partnerschaftlichen Öffnung von Schule und Kirche aus. Hier
bietet vor allem der Ganztagsbereich neue Chancen", resümierte die
Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ute Erdsiek-Rave. Als einen
besonders wichtigen Beitrag der Kirchen für bessere Bildungschancen
würdigten die Gesprächsteilnehmer vor allem auch die frühkindlichen
Bildungs- und Erziehungsanstrengungen der Kirchen in den von ihnen
getragenen Kindertagesstätten und Schulen.

Der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber,
unterstrich: "In einer Gesellschaft, die von Vielfalt und Differenz
geprägt ist und in der Lebenschancen ungleich verteilt sind, muss
sich das Bildungswesen an der Aufgabe der Befähigungsgerechtigkeit
ausrichten. Wenn Bildungsferne nicht von den Eltern an die Kinder
weitergegeben werden soll, müssen Bildungsbarrieren auf allen
Bildungsstufen, das heißt vom Elementarbereich an, abgebaut werden.
Wir als Kirchen stehen gerade im Elementarbereich in einer besonderen
Verantwortung."

Ein wichtiger Gesprächspunkt war die von den Ländern eingeleitete
Schulreform. Die Kirchen begrüßten die staatlichen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und -entwicklung und betonten ihre Bereitschaft,
sich daran zu beteiligen. Im Blick auf die Schulen in kirchlicher
Trägerschaft liege es jedoch in der Entscheidung des jeweiligen
Schulträgers, ob und in welchem Umfang eine kirchliche Schule an
staatlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnimmt. Ihrerseits haben
die Kirchen für die Schulen in kirchlicher Trägerschaft auch eigene
Initiativen zur Qualitätsentwicklung ergriffen. Beide Seiten hoben
die Bedeutung der Schulen in kirchlicher Trägerschaft für das plurale
Schulwesen in Deutschland hervor. Ein weiterer Gesprächspunkt war die
Ersatzschulfinanzierung.

Die von den Kirchen erarbeiteten Bildungsstandards für den
Religionsunterricht können von den Ländern in die jeweiligen
Programme zur Qualitätsentwicklung einbezogen werden. Derzeit werden
auch die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung
(EPA) für die Fächer Evangelische und Katholische Religion unter
Mitwirkung der Kirchen neu gefasst. Diese werden nach der
Verabschiedung in der Kultusministerkonferenz in den Ländern
umgesetzt. Hinsichtlich der angestrebten größeren Selbstständigkeit
der Schulen unterstrichen die Gesprächsteilnehmer ihre gemeinsame
Verantwortung für den Religionsunterricht.

Im Blick auf den Hochschulbereich bekräftigten die
Gesprächsteilnehmer die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche
für die theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten. Der
Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann
betonte: "Die Suche nach Wahrheit und akademische Freiheit, die
Verbindung von Forschung und Lehre, die Verpflichtung auf humane
Werte und das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung der Hochschulen
sind gerade unter den Bedingungen der Globalisierung durchaus ein
Wettbewerbsvorteil für das zusammenwachsende Europa."

Auch angesichts der wachsenden Autonomie der Hochschulen und der
Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses müssen die speziellen
Rahmenbedingungen der Theologie beachtet und das rechtlich
erforderliche Zusammenwirken von Staat und Kirchen gewährleistet
bleiben. Die Kirchen verschließen sich dem Bologna-Prozess nicht.
Hinsichtlich des theologischen Vollstudiums und der Akkreditierung
der Studiengänge bedarf es im Einzelnen noch weiterer Beratungen.
"Der spezifische Charakter von evangelischer und katholischer
Theologie macht es unverzichtbar, dass das rechtlich erforderliche
Zusammenwirken von Staat und Kirchen auch in Zukunft gewährleistet
bleibt", erklärte Kardinal Lehmann.

Es wurde vereinbart, die regelmäßigen Gespräche in einem engeren
zeitlichen Turnus fortzusetzen.

Hannover, 1. Juni 2006

Pressestelle der EKD
Silke Fauzi

Hinweis:
Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von den Pressestellen der
Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland
und der Kultusministerkonferenz veröffentlicht.

Das Votum des Vorsitzenden des Rates der EKD, Bischof Wolfgang
Huber, finden Sie im Internet unter
http://www.ekd.de/vortraege/huber/vortraege_huber.html

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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