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Bundesgerichtshof zerschlägt illegales Lottokartell

Geschrieben am 14-08-2008

Hamburg (ots) -

- BGH erklärt Regionalitätsprinzip für rechtswidrig
- dem Deutschen Lotto- und Totoblock drohen Schadenersatzklagen in
Millionenhöhe
- Lottogeschäftsführer haben gegen Kartellrecht verstoße

Die staatlichen Lottogesellschaften sind heute vom
Bundesgerichtshof rechtskräftig wegen eines schwerwiegenden
Kartellrechtsverstoßes verurteilt worden. Die heutige Verurteilung
löst Schadensersatzverpflichtungen der Lottogesellschaften gegenüber
den gewerblichen Spielvermittlern in Millionenhöhe aus. Die
Leidtragenden sind die Lottospieler.

Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass die staatlichen
Lottogesellschaften in ihrer Tätigkeit vollständig dem Kartellrecht
und damit der Kontrolle des Bundeskartellamts unterliegen.
Kartellrechtsfreie Räume, die sie missbräuchlich gegen Wettbewerber,
vor allem gewerbliche Spielvermittler ausnützen, gibt es für sie
nicht. Entgegen der Auffassung mancher Lotterieaufsichtsbehörden
agieren die Lottogesellschaften auf Märkten und im Wettbewerb. Ihre
Anmaßung, hoheitlich tätig und vom Wettbewerbsrecht frei zu sein, hat
der BGH heute in Karlsruhe zurückgewiesen. Es obliegt demnach auch
künftig dem Bundeskartellamt, Staatsverträge und Ländergesetze im
Glücksspielwesen auf ihre Vereinbarkeit mit europäischem und
deutschem Kartellrecht zu prüfen und ihre Anwendung
erforderlichenfalls gegenüber den Marktteilnehmern zu untersagen.

Der Deutsche Lottoverband, in dem sich die gewerblichen
Lottovermittler zusammengeschlossen haben, kündigt Konsequenzen aus
dem BGH-Urteil an: "Die Aufsichtsräte der Lottogesellschaften haben
zu prüfen, ob gegen ihre Geschäftsführer wegen vorsätzlicher Verstöße
gegen das Kartellrecht Verfahren eingeleitet werden müssen", so
Verbandspräsident Norman Faber. "Zudem bereiten einige unserer
Mitglieder Schadensersatzklagen gegen das Lotto-Kartell vor. Die
Forderungen liegen in deutlich mehrstelliger Millionenhöhe."

Der Erlaubnisvorbehalt für die Lottogesellschaften und gewerbliche
Spielvermittler darf - entgegen der bisherigen Praxis bei den
Internet-Anträgen - nur zur Durchsetzung des Jugendschutzes und der
Spielsuchtbekämpfung angewendet werden.

Der BGH bestätigte in seinem heutigen Urteil den im umstrittenen
Glücksspielstaatsvertrag formulierten Genehmigungsvorbehalt nur unter
klar definierten Voraussetzungen. Demnach dürfen die
Lottogesellschaften der Bundesländer eine Zusammenarbeit mit privaten
Spielvermittlern lediglich ablehnen, wenn dadurch der Jugendschutz
oder die Bekämpfung der Spielsucht gefährdet würde. Die bisherigen
Versuche der Lottogesellschaften und der Aufsichtsbehörden, durch
Geolokalisation und ähnliche Maßnahmen eine Zuordnung der Umsätze
gewerblicher Spielvermittler zur jeweiligen
Landeslotteriegesellschaft durchzusetzen, stellen hingegen weiter
eine verbotene Marktaufteilung dar; eine solche Praxis kann und muss
vom Bundeskartellamt auch in Zukunft untersagt werden.

"Das Argument der Spielsucht greift bei Lotto und Lotterien
nicht", so Faber. Studien belegen, dass Lottospielen weder Auslöser
noch Verstärker einer Spielsucht ist. Dennoch hält Verband präventive
Vorsichtsmaßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz auch für Lotto für
wichtig. Gewerbliche Spielvermittler wie Faber, Jaxx und Tipp24
praktizieren diese Schutzmaßnahmen im Internet bereits seit langem.
"Aber die Beschränkungen, die der neue Glücksspielstaatsvertrag für
Lotterien vorsieht, sind angesichts der äußerst geringen
Suchtgefährdung unverhältnismäßig", so Faber. "Die heutige
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt: Wer illegale
Kartellabsprachen und Gebietskartelle der Lottogesellschaften als
Mittel zur Bekämpfung der vermeintlichen Lottosucht begreift,
verhöhnt die Ziele des Jugend- und Spielerschutzes. Die Politik ist
aufgerufen, solche illegalen Praktiken im Deutschen Lotto- und
Totoblock künftig wirksam zu verhindern. Der Deutsche Lottoverband
sichert der Politik seine Unterstützung für die Erarbeitung eines
kartellrechtskonformen Rechtsrahmens auf den deutschen
Glücksspielmärkten zu."

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
André Jütting
040 - 89 00 39 69
ajuetting@deutscherlottoverband.de


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