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Sieg vor dem BGH: JAXX AG bereitet Schadenersatzklage gegen Lotto-Kartell in Millionenhöhe vor

Geschrieben am 14-08-2008

Altenholz (ots) -

- Bundesgerichtshof bestätigt endgültig Rechtswidrigkeit des
Boykotts von gewerblichen Spielvermittlern durch die
Lottogesellschaften
- Kartellsenat des BGH verweist auf erhebliche Bedenken der
EU-Kommission am Glücksspielstaatsvertrag

Der Bundesgerichtshof hat heute in seinem Lotto-Kartellurteil die
Grundlage für umfassende Schadenersatzklagen gegen das deutsche
Lotto-Kartell geschaffen. Der BGH hat letztinstanzlich festgestellt,
dass die Lottogesellschaften Umsätze von gewerblichen
Spielvermittlern wie JAXX nicht boykottieren dürfen. Außerdem
verwiesen die Karlsruher Richter in ihrem Urteilsspruch auf die
erheblichen Bedenken der Europäischen Kommission an der
Rechtmäßigkeit des seit Anfang des Jahres geltenden
Glücksspielstaatsvertrags und auf die hierzu anstehende Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs.

Der Glücksspielspezialist JAXX AG (ehem. FLUXX AG, ISIN
DE000A0JRU67) begrüßt ausdrücklich das Urteil im Wettbewerbsstreit
zwischen dem Bundeskartellamt und den deutschen Lottogesellschaften.
Stefan Hänel, Vorstand Finanzen, Recht und Personal der JAXX AG: "Wir
sind sehr zufrieden mit dem Richterspruch, da er den Beschluss des
Kartellamts in allen Punkten, die unser Geschäft betreffen,
vollumfänglich bestätigt."

Ursache der Auseinandersetzung war das im Jahr 2005 gestartete
Projekt von JAXX, Lottoscheine über Terminals in Supermärkten und
Tankstellen zu vermitteln. Um die eigenen rund 25.000
Lottoannahmestellen vor dem unliebsamen Wettbewerb zu schützen,
hatten die 16 Landesgesellschaften beschlossen, Umsätze aus dem so
genannten "terrestrischen Vertrieb" von privaten Vermittlern nicht
anzunehmen. Das Bundeskartellamt stellte daraufhin im August 2006
fest: Dieser Boykott verstößt gegen deutsches und europäisches
Wettbewerbsrecht.

Obwohl auch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Juni 2007 den
Kartellamtsbeschluss bestätigte, versuchten einzelne
Lottogesellschaften das Geschäft von JAXX weiterhin zu behindern, zum
Beispiel mittels Abmahnungen und rechtswidriger Kündigungen. "Der uns
aus dem Boykott und seinen Auswirkungen entstandene Schaden summiert
sich mittlerweile auf einen deutlich siebenstelligen Betrag", so
Stefan Hänel. "Wir werden die Ansprüche umgehend mit unseren Anwalten
prüfen und zügig durchsetzen. Unsere Gesellschaft und unsere
Aktionäre haben mit der vorliegenden Entscheidung nun endlich die
Grundlage, um eine angemessene Entschädigung geltend zu machen."

Originaltext: JAXX AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6527
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6527.rss2
ISIN: DE000A0JRU6

Pressekontakt:
JAXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 - 47
Mail: stefan.zenker@jaxx.com


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