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Sozialhilfeausgaben 2007: Anstieg auf netto 18,8 Milliarden Euro

Geschrieben am 11-08-2008

Wiesbaden (ots) - Nach vorläufigen Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2007 die Ausgaben für
Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII "Sozialhilfe") in Deutschland brutto 21,1 Milliarden Euro
betragen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro,
die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer
Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben
netto 18,8 Milliarden Euro; dies waren 3,9% mehr als im Vorjahr.

Je Einwohner wurden in Deutschland damit 2007 für die Sozialhilfe
rechnerisch 228 Euro (Vorjahr: 220 Euro) ausgegeben. In den alten
Bundesländern (ohne Berlin) waren es mit 237 Euro je Einwohner
wesentlich mehr als in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) mit 152
Euro. Die mit Abstand höchsten Sozialhilfeausgaben je Einwohner
hatten im Jahr 2007 - wie schon im Vorjahr - die drei Stadtstaaten
Bremen (385 Euro), Hamburg (367 Euro) und Berlin (355 Euro).
Innerhalb der alten Flächenländer wurden die geringsten Ausgaben je
Einwohner in Baden-Württemberg mit 168 Euro festgestellt, die
höchsten in Schleswig-Holstein mit 277 Euro. In den neuen Ländern
waren in Sachsen (114 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten, in
Mecklenburg-Vorpommern (194 Euro) am höchsten.

Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII,
so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2007 auf Bundesebene
Folgendes festzustellen:

Mit 10,6 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit
Abstand größte Teil der Sozialhilfeausgaben (57%) auf die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2006
stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 0,9%. Die im 6. Kapitel
des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat
die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu
mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft
einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur
vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert
oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von
einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der
Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für
Arbeit - erbracht wird.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung lagen im Jahr 2007 bei 3,5 Milliarden Euro; dies
entspricht 18% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum
Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,7%
gestiegen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist
eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den
grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit
1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen,
wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen
ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2007
netto insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus (+ 5,4% gegenüber dem
Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14% der
gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß
dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit
oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe
angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch
sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2007
netto 740,1 Millionen Euro ausgegeben (+ 9,4% gegenüber 2006); dies
entspricht 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also
vor Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für
diese Hilfeart ausgegeben. Seit 1. Januar 2005 erhalten bisherige
Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig
sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die
Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der
Sozialhilfestatistik nachgewiesen.

Eine Tabelle sowie eine methodische Kurzbeschreibung enthält die
Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (01888) 644-8534,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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