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Rechtsdienstleistungsgesetz: Gläubiger im Vorteil - Inkassounternehmen erhalten mehr Befugnisse

Geschrieben am 06-08-2008

Berlin (ots) - Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt weiter.
Für dieses Jahr erwartet der Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, rund 125.000 Verfahren, fast
ein Fünftel mehr als noch in 2007. Dieser Trend gefährdet die
Liquidität der betroffenen Gläubiger. Sie erhalten von ihren
berechtigten Forderungen oft keinen Cent mehr zurück, sobald ihr
Schuldner in die Insolvenz geht.

Eine Verbesserung verspricht jetzt das neue
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es erweitert die Kompetenzen von
Inkassounternehmen - und kann dadurch auch die Liquidität von
Gläubigern stärken. So dürfen Inkassounternehmen ab sofort auch das
gerichtliche Mahnverfahren durchführen. Bislang war dies
Rechtsanwälten vorbehalten.

Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU, begrüßt die Änderungen, die
bereits zum 1. Juli in Kraft getreten sind: "Inkassounternehmen
können somit alle Maßnahmen zum Realisieren unstreitiger Forderungen
aus einer Hand anbieten - vom vorgerichtlichen über das gerichtliche
Mahnverfahren bis hin zur nachgerichtlichen Inkassotätigkeit und der
Langzeitbearbeitung durchvollstreckter Forderungen. Gläubiger
erhalten alle Dienstleistungen im Forderungsmanagement aus einer
Hand. Das kann Zahlungen beschleunigen, die Verfahrenskosten
verbilligen und so die Liquidität der Gläubiger verbessern."

Der BDIU hatte sich mit Stellungnahmen am Gesetzgebungsprozess
beteiligt. Laut dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterliegen
Inkassounternehmen der Überwachung durch die örtlich zuständige
Behörde. Sie sind strengen rechtsstaatlichen Verfahrensweisen
verpflichtet und müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie
umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen.
Durch weitergehende "berufsrechtliche Richtlinien" haben sich die 535
Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Inkasso darüber hinaus hohe
Maßstäbe für das Einziehen von Forderungen gesetzt. Die
Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ein Qualitätssiegel für
seriöses Forderungsmanagement. Zusammen sind die
BDIU-Mitgliedsunternehmen beauftragt, ein Forderungsvolumen von
zurzeit rund 22 Milliarden Euro einzuziehen.

Originaltext: Bundesverb. Dt. Inkasso-Unternehmen BDIU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36376
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen e.V.
c/o muehlhaus & moers
kommunikation gmbh
Ihr Ansprechpartner: Udo Seidel
Moltkestraße 123-131
50674 Köln

Telefon 0221 - 95 15 33 0
Telefax 0221 - 95 15 33 20

E-Mail: u.seidel@muehlhausmoers.de


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