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Übliche E-Mail-Programme verletzen Softwarepatent von Lucent

Geschrieben am 01-06-2006

Montabaur (ots) -

Patent EP1056268 der Firma Lucent zum "Softwarepatent des Monats
Mai" gewählt - Patentschrift deckt Versenden von E-Mails mit Anhängen
ab - Aufruf zum Einreichen von Beispielen für mutmaßlich wertvolle
Softwarepatente - Fünf neue Kandidaten stehen im Juni zur Wahl

Das Softwarepatent EP1056268 von Lucent Technologies wurde zum
"Softwarepatent des Monats Mai" gewählt. Auf den ersten Blick scheint
es sich um ein Patent auf Sprachpostnachrichten (Voicemail Messages)
zu handeln. Aus dem Hauptanspruch geht jedoch eindeutig hervor, dass
übliche E-Mail-Programme, mit denen auch Anhänge versendet werden,
das Softwarepatent EP1056268 verletzen. Rund 37 Prozent von über
3.300 Teilnehmern wählten das Lucent-Patent zum aktuellen
"Monatssieger". Im Rahmen der von 1&1, GMX, mySQL, Red Hat und CAS
unterstützten Informationskampagne nosoftwarepatents-award ist es
damit nominiert für die im Herbst stattfindende Wahl des
"Softwarepatentes des Jahres 2006". Auf dem zweiten Platz (28
Prozent) folgt das Patent EP0621528 von Microsoft über die
vereinheitlichte Bedienung der Undo/Redo-Funktion verschiedener
Programme durch Beteiligung des Betriebssystems.


Patentbeschreibung laut Lucent nicht korrekt

Laut Lucent Technologies bezieht sich das Patent EP1056268
nominell "nur" auf "strukturierte Sprachpostnachrichten". Auf
Nachfrage der Organisatoren des Nosoftwarepatents-Award verwies das
Unternehmen darauf, dass es in der Zusammenfassung des Patents beim
Europäischen Patentamt nur um strukturierte Sprachpostnachrichten
gehe, die Beschreibung auf der Webseite der Informationskampagne
hingegen auf strukturierte E-Mails abhebe. Auf eine Einladung zur
Stellungnahme antwortete Lucent Technologies, das Lucent-Patent
EP1056268 sei nicht richtig auf den Internetseiten der
Informationskampagne beschrieben. Zu weiter gehenden Äußerungen oder
Stellungnahmen erklärte sich Lucent Technologies nicht bereit.


Hauptanspruch deckt Versand strukturierter E-Mails ab

Tatsächlich deckt der Hauptanspruch das Versenden jeder Art von
strukturierter E-Mail ab. Die Organisatoren des
nosoftwarepatents-award reagierten daher mit Unverständnis auf die
Kritik von Lucent Technologies: "Für die Auslegung möglicher
Patentverletzungen sind nicht Zusammenfassungen, sondern die
Patentansprüche maßgeblich. Es mag sein, dass sich die
Zusammenfassung, die Beschreibung sowie einige untergeordnete
Patentansprüche 'nur' auf Sprachpostnachrichten beziehen. Wie jedoch
aus dem Hauptanspruch 1 eindeutig hervorgeht, deckt das Lucent-Patent
EP1056268 das Versenden von strukturierten E-Mails komplett ab", so
Harald Talarczyk, Kampagnenmanager des Nosoftwarepatents-Award.

Fakt ist, dass die Patentschrift zu EP1056268 den Hauptanspruch 1
anmeldet auf "Verfahren zum Erzeugen einer elektronischen Nachricht
und Versenden derselben an die Mailbox eines Empfängers in einem
Nachrichtenübermittlungssystem, mit Versenden der elektronischen
Nachricht an eine Adresse der Mailbox des Empfängers im
Nachrichtenübermittlungssystem". Der weiter ausgeführte Hauptanspruch
1 auf das Versenden jeder Art von strukturierter E-Mail ist präzise
formuliert, wenn auch in einer für "Patent-Laien" schwer
verständlichen Fachsprache verfasst. Laut Patentschrift ist das
patentierte Verfahren gekennzeichnet durch den Schritt des
Formulierens "der elektronischen Nachricht durch Kombinieren einer
Mehrzahl von Nachrichtenelementen, wobei mindestens ... eines der
Nachrichtenelemente Anweisungen umfasst, die eine Struktur der
Nachricht definieren."


Volkswirtschaftliche Risiken

Das Beispiel des Lucent-Patentes zeigt auf, dass man sehr genau
die richtigen Stellen von Patentschriften beachten muss, um die
Risiken einschätzen zu können, die mit der vom EPA seit vielen Jahren
praktizierten Vergabe von Softwarepatenten einher gehen. Was es in
ökonomischer Hinsicht bedeuten kann, wenn ein Patent wie EP1056268
vom Patentinhaber offensiv gegenüber Patentverletztern durchgesetzt
würde, skizziert Dipl.-Volkswirt Jens Mundhenke, Wissenschaftler am
Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel: "Wenn - wie beim
'Softwarepatent des Monats Mai' denkbar - ein technischer Standard,
der die Kommunikation und den Datenaustausch regelt, durch Patente
geschützt ist und bei restriktiver Durchsetzung exklusiv vom Inhaber
dieses Patents genutzt werden kann, so bedeutet dies, dass
ausschließlich dessen Kunden miteinander kommunizieren und als Nutzer
der patentierten Technologie untereinander ein Netzwerk aufbauen
könnten. Anderen Anbietern (und damit deren Kunden) wäre der Zugang
zu diesem Netzwerk verwehrt, sie müssten eigene Technologien
entwickeln und ein alternatives, zur patentierten Technologie
inkompatibles Netzwerk für die eigenen Kunden aufbauen."


Fünf neue Kandidaten für die Wahl im Juni

Mit neuen Kandidaten für die Wahl des "Softwarepatentes des Monats
Juni" geht die Vergabe des nosoftwarepatents-award in die nächste
Runde. Ab sofort kann online darüber abgestimmt werden, welches der
fünf zufällig ausgewählten Softwarepatente - unter anderem von Casio,
Mitsubishi und der deutschen sd&m AG - ebenfalls für die Wahl zum
"Softwarepatent des Jahres 2006" nominiert sein soll.


Aufruf zum Einsenden von Positivbeispielen für Softwarepatente

Nachdem in den Mai-Patenten Leservorschläge für besonders
schädliche Softwarepatente aufgegriffen wurden, fordert die Kampagne
ihre Leser nun auf, Beispiele für preisgekrönte oder mutmaßlich
besonders "wertvolle" Softwarepatente einzureichen, über die dann in
einem der folgenden Monate abgestimmt werden kann. Durch die
Kombination von Negativ- und Positivbeispielen mit ansonsten bewusst
zufällig ausgewählten Softwarepatenten will die Kampagne das gesamte
Spektrum der vom Europäischen Patentamt erteilten Softwarepatente
beleuchten.


Originaltext: 1&1 Internet AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=28831
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_28831.rss2

Pressekontakt:

nosoftwarepatents-award
Harald Talarczyk, authentikom // Burbacher Str. 28 // 53129 Bonn
Tel.: ++49(0)228/2804949 // Fax: ++49(0)228/2803250
E-mail: info@nosoftwarepatents-award.com
http://www.nosoftwarepatents-award.de


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