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AHGZ: Jubel über Raucher-Urteil

Geschrieben am 30-07-2008

Frankfurt am Main (ots) - Bundesrichter erlauben das Qualmen in
Eckkneipen / Kläger : "Meine Existenz ist gesichert"

"Das Urteil ist ein voller Erfolg", sagt Ingrid Hartges der AHGZ
Allgemeine Hotel und Gastronomie-Zeitung (Verlagsgruppe Deutscher
Fachverlag, Frankfurt am Main). Die Hauptgeschäftsführerin des
DEHOGA-Bundesverbandes ist zufrieden. Am heutigen Mittwoch haben die
Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe der Klage zweier
Wirte aus Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben. Das Gastgewerbe
sieht das Urteil als ersten Erfolg im Kampf gegen ein striktes
Rauchverbot.

Laut der Richter werden Wirte von Einraumkneipen, die keinen
Raucherraum einrichten können, im Wettbewerb klar benachteiligt. Das
Nichtraucherschutzgesetz verletzt das Recht dieser Wirte auf freie
Berufsausübung. Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche
Gericht die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für
verfassungswidrig erklärt. Das Urteil gilt als Grundsatzurteil für
alle Bundesländer. Die Gesetzgeber der Länder müssen die
Nichtraucherschutzgesetze jetzt überarbeiten.

Die Karlsruher Richter geben ihnen dafür Zeit bis zum 31. Dezember
2009. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Nach ihr können sich
Einraumkneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, als
Raucherkneipen deklarieren. In diesen Kneipen dürfen Wirte jedoch
kein Essen servieren, für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Zutritt
verboten. Ein Schild am Eingang kennzeichnet die Raucherkneipe.

Auch für Discotheken werden die strengen Regelungen gelockert.
Tanzbetriebe dürfen künftig separate Raucherräume einrichten.
Allerdings ist darin das Tanzen nicht erlaubt und Minderjährige haben
keinen Zutritt.

Beschwerdeführer Uli Neu reagierte erleichtert über das Urteil.
"Meine Existenz ist gerettet", sagte der Tübinger Wirt der
Einraumkneipe Pfauen. "Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels",
betonte Neu nach dem Urteil in Karlsruhe. Für Ingrid Hartges vom
DEHOGA Bundesverband ist das Urteil noch kein Grund zum Jubeln. Die
Karlsruher Richter haben den Regierungen einen Handlungsspielraum
eingeräumt. Danach können die Gesetzgeber entscheiden, ob sie ein
striktes Verbot oder ein lockeres Rauchverbot, das Ausnahmen zulässt,
entwerfen.

Kontakt: Holger Zwink, Redaktion AHGZ / Telefon 0711 2133-234 /
E-Mail h.zwink@matthaes.de

30. Juli 2008

Originaltext: AHGZ
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60094
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60094.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag
dfv Unternehmenskommunikation
Birgit Clemens
Mainzer Landstraße 251
60326 Frankfurt/Main
Telefon: 069 / 7595 - 2051
Fax: 069 / 7595 - 2055
E-Mail: presse@dfv.de


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