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BIOS setzt Zeichen im Sinne des Verbraucherschutzes - Bionade muss gesundheitsbezogene Aussagen zurücknehmen

Geschrieben am 24-07-2008

Düsseldorf (ots) - Das Landgericht Düsseldorf hat durch ein heute
verkündetes Urteil (AZ 37 O 74/08) die einstweilige Verfügung vom 10.
Juni 2008 im Verfahren zwischen den Herstellern von BIOS und Bionade
bestätigt. Danach sind die Angaben über das in Bionade-Getränken
enthaltene Calcium und Magnesium unzulässig. Entsprechende
Bionade-Werbeaussagen auf Etiketten, Broschüren, im Internet etc.
sind verboten. Bionade muss bis 2. August 2008 alle Etiketten
entsprechend umgestellt haben. Das Gericht hat damit eine im Sinne
des Verbraucherschutzes erlassene europäische Rechtsvorschrift, auf
die sich BIOS berufen hatte - die sogenannte
EG-Health-Claims-Verordnung (HCVO) -, durchgesetzt. Damit wies das
Gericht den Widerspruch der Bionade GmbH gegen die bereits erlassene
einstweilige Verfügung zurück. Dies ist ein wegweisendes Urteil im
Dschungel von Bio und Gesundheit, um den Verbraucher noch stärker
aufzuklären. In der von Bionade im März begonnenen
Auseinandersetzung hat das Unternehmen nun ein weiteres Mal vor
Gericht gegen BIOS verloren.

Worum geht es in der EG-Health-Claims-Verordnung (HCVO)? Die HCVO
regelt die Zulässigkeit und Mindeststandards von nährwert- und
gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln. Wesentliche Ziele
sind die Verbraucher europaweit vor Irreführung und Täuschung zu
schützen und einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Die
Festlegungen der HCVO beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

So wird darin u.a. auch festgelegt, welche Mindestmengen an
Mineralstoffen für deren Auslobung erforderlich sind und welche
Voraussetzungen die Auslobung eines Produkts mit dem Hinweis "Ohne
Zuckerzusatz" erfordert. Letzteres war Gegenstand des von Bionade
angestrengten und erstinstanzlich weitgehend verlorenen Prozesses vor
dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 09.05.08, Berufung in zweiter
Instanz anhängig). Beide Gerichtsverfahren waren mit die ersten in
Deutschland, die sich mit der Auslegung der HCVO befassten.

Welche Konsequenzen haben Urteile und HCVO für Bionade? Neben den
aktuellen Änderungen von Etiketten und Werbung dürfen ca. 25 bisher
verwendete Gesundheitsaussagen und einschlägige Werbeaussagen -
insbesondere gegenüber Kindern und Sportlern - durch Bionade nicht
mehr getroffen werden, wie z.B.:

- "Bionade ... mit viel Calcium und Magnesium. Calcium für
die Knochen, Magnesium für den Kopf und die Muskeln"
- "Ein Liter Bionade enthält soviel Calcium wie 12 Pfund
Bananen..."
- "Calcium braucht vor allem der junge Mensch..."

usw.

Ebenso sind allgemeine Hinweise auf den Gehalt von Calcium oder
Magnesium einschließlich von deren "gesunden" Eigenschaften beim
Getränk Bionade durch das noch nicht rechtskräftige Urteil verboten.

Welche Konsequenzen haben HCVO und Gerichtsurteile für BIOS? BIOS
darf nach dem Urteil des LG Hamburg darauf hinweisen, dass BIOS ohne
Zuckerzusatz hergestellt wird. Darüber hinaus darf BIOS deutlich
machen, dass es gesundheitlich nicht dasselbe ist, raffinierten
Kristallzucker oder natürliche Fruchtzucker aus hochwertigem Biosaft
zu sich zu nehmen.

Weiterhin darf BIOS darauf hinweisen,
- wie viel Zucker anderen Getränken zugesetzt wurde,
- dass BIOS zudem kalorienarm nach der HCVO ist,
- dass BIOS auf Säureregulatoren verzichtet und generell nur
aus Mineralwasser, Biosaft, Biomalz, Bioaromen und
Kohlensäure und sonst nichts besteht und
- dass BIOS aus 100% Biorohstoffen hergestellt ist, da
erstmals zertifizierte Bioaromen bei einem Getränk
verwendet wurden.

www.bios-natur-pur.de

Originaltext: Landwert Bio Premium GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71138
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71138.rss2

Pressekontakt:
Lars Gräning
Landwert Bio Premium GmbH
03831/255-412
l.graening@nordmann.de

Volker Laengenfelder
Unternehmens- und Umweltkommunikation
069/750 688-13
mail@laengenfelder.de


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