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Flughafen Leipzig/Halle als internationale Frachtdrehscheibe stärken - Flughafenverband ADV: Unterscheidung von Fracht und Expressfracht ist schädlich für Exportnation Deutschland

Geschrieben am 23-07-2008

Berlin (ots) - Für den morgigen Tag wird vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil erwartet, ob und
inwieweit die Betriebszeiten am Flughafen Leipzig/Halle noch weiter
eingeschränkt werden. Zudem wird entschieden, ob eine Unterscheidung
von Fracht- und Expressfracht sinnvoll ist. Dazu erklärt Ralph
Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV
(Arbeits-gemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):

"Der Luftfrachtverkehr ist Teil einer sensiblen logistischen
Transportkette, die in Deutschland maßgeblich auf die Bedürfnisse der
Industrie und des produzierenden Gewerbes abgestimmt ist", erklärt
Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV und
fordert: "Die Luftfrachtdrehscheiben in Deutschland brauchen die
Möglichkeit zum 24-Stundenbetrieb. Nur so wird im Sinne von Absender
und Adressat erreicht, dass die Fracht zu Beginn des nächst möglichen
Arbeitstages ihr Ziel erreicht."

In der globalisierten Weltwirtschaft werden die
Produktlebenszyklen stetig kürzer. Dadurch steigen der Bedarf für
Warentransporte mit dem höchstmöglichen Liefertempo und die Nachfrage
nach den erforderlichen Flugbewegungen. Beisel stellt sich
demonstrativ hinter den ADV-Mitgliedsflughafen Leipzig/Halle: "Das
Exportland Deutschland braucht die Möglichkeit zu Nachtflügen am
Schkeuditzer Kreuz."

In diesem Zusammenhang kritisiert der Luftfahrtexperte den
Versuch, auf dem Papier eine Unterscheidung von "nichteiliger Fracht"
und Expressfracht vorzunehmen. "Der Transport findet in den gleichen
Maschinen statt. Alle Luftfrachtsendungen haben einen besonders
zeitkritischen und kostenintensiven Charakter, deren nächtlichem
Transport eine immanente volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt."

Eine vergleichbare Bedeutung haben Nachtflüge für den Transport
von Fracht in den so genannten Bellies der Passagiermaschinen.
Nächtliche Flüge ermöglichen eine schnelle Zubringung und Abbringung
von den großen Drehkreuzen über das dichte Netz der
Linienfluggesellschaften und sind deshalb auch für Expressfracht aber
auch für jede andere Art von Fracht für die Wirtschaft geeignet.

Mit dem Urteil im Hauptsacheverfahren zum Planfeststellungsantrag
"Neubau und Verlängerung der Start- und Landebahn Süd inklusive
Vorfelder" am 09.11.2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
den Planfeststellungsbeschluss in Bezug auf die bislang bestehende
uneingeschränkte 24h-Betriebsgenehmigung aufgehoben. Infolge dessen
erließ das Regierungspräsidium Leipzig am 27.06.2007 den
Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss. Dieser schreibt mit
Inkrafttreten des Sommerflugplans 2008 zudem ein Nachtflugverbot für
den planmäßigen Passagiermaschinenverkehr in der Zeit von 23:30 bis
05:30 Uhr vor.

Auch hier sieht der Flughafenverband ADV grundsätzlichen
Handlungsbedarf. Im nationalen und im kontinentalen Verkehr fragen
die Reisenden Flugzeiten nach, die ihnen einen gesamten Arbeitstag am
Zielort ermöglichen. Die Befriedigung dieser Nachfrage setzt ein
Verkehrsangebot mit Bewegungen in den ersten und letzten
Nachtrandstunden voraus. Auch für die Organisation von Hubs sind
Flüge in der Nacht unverzichtbar - sie ermöglichen eine Anbindung der
deutschen Fläche an das weltweite Luftverkehrsnetz. Die Verkehre an
Hubs sind in so genannten Knoten gebündelt, um optimale
Umsteigeverbindungen zu gewährleisten. "Das aktuelle Urteil zum
Nachtflugverbot in Leipzig/Halle wie auch am künftigen Großflughafen
BBI nehmen den deutschen Standorten die internationale
Wettbewerbsfähigkeit. Hier droht die Abwanderung von Verkehren und
die Verlagerung von Arbeitsplätzen."

Beisel resümiert: "Die Betriebszeiten der Flughäfen müssen den
raumübergreifenden Strukturen der Luftverkehrsnetze Rechnung tragen.
Die örtlichen Start- und Landezeiten im Zubringer- wie auch im
Langstreckenverkehr sind grundsätzlich von den kontinentalen
Zeitverschiebungen abhängig. Daher braucht der Luftverkehrsstandort
Deutschland bedarfsgerechte Nachtflüge."

Der Flughafenverband ADV:Starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband
ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland. Der
Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Die ADV
unterstützt alle Maßnahmen, die den bedarfsgerechten Ausbau
ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die
Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs
fördern.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Kontakt:
Leif Erichsen
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-52
Mobil: 0157 72 58 94 76


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