| | | Geschrieben am 18-07-2008 Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas Heidel: HVB erweitert Ersatzklage gegen UniCredit auf Erweb des Investmentbanking von UniCredit
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 Bonn (ots) - Die HVB hat am 10. Juli 2008 ihre Mehrheitsaktionärin
 UniCredit auf weiteren Schadensersatz von EUR 2,98 Mrd. durch
 Klageerweiterung vor dem Landgericht München I (5. Kammer für
 Handelssachen, Az. 5 HKO 2836/08) verklagt. Gegenstand der
 Klageerweiterung ist die Einbringung des Investmentbanking der
 UniCredit in die HVB im April 2007, bei der UniCredit unter
 Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre HVB-Aktien gewährt
 wurden. Der Besondere Vertreter der HVB, Rechtsanwalt Dr. Thomas
 Heidel aus Bonn, erklärte zur von ihm namens der HVB erhobenen Klage:
 "Die Einbringung des Investmentbanking sollte angeblich der HVB einen
 angemessenen Ausgleich für die Veräußerung der Beteiligung der HVB an
 der Bank Austria Creditanstalt ('BA-CA') gewähren, die UniCredit 2006
 erzwungen hatte. In Wirklichkeit ist durch die massive Überbewertung
 des Investmentbanking der Schaden der HVB noch vergrößert worden. Die
 Klageerweiterung ist daher ein weiterer Schritt, die von UniCredit
 durchgesetzten Schädigungen der HVB rückgängig zu machen."
 
 Die Klageerweiterung ist im Wesentlichen damit begründet, dass die
 HVB das Investmentbanking-Geschäft von UniCredit ("UBM") zu einem
 weit überhöhten Wert gegen Aktien habe erwerben müssen; zudem seien
 die von HVB als Gegenleistung der UniCredit ausgegebe-nen Aktien
 deutlich mehr wert, als bei der Einbringung unterstellt; es sei
 verschwiegen worden, dass der HVB schon bei der Einbringung aus dem
 eingebrachten Investmentbanking-Geschäft Schadensersatzansprüche von
 mehr als EUR 3 Mrd. drohten, die der Insolvenzverwalter
 ("Extraordinary Commissioner") von Gesellschaften der Cirio-Gruppe
 vor der Einbringung eingeklagt und bei denen sich UniCredit auf den
 Standpunkt gestellt habe, für die Abwehr der Ansprüche sei nunmehr
 die HVB verantwortlich. Auch bei dieser Maßnahme habe der Vorstand
 dem Aufsichtsrat vor dessen Zustimmungsbeschluss die maßgebenden
 Umstände verschwiegen. Die HVB habe daher Anspruch auf Bareinzahlung
 des Einbringungswerts (mindestens EUR 2,98 Mrd.) sowie Anspruch auf
 Ersatz aller weiterer in diesem Zusammenhang verursachten Schäden.
 Neben UniCredit seien für die geltend gemachten Schäden auch der
 Aufsichtsratsvorsitzende der HVB und CEO der UniCredit, Alessandro
 Profumo, sowie die HVB-Vorstandsmitglieder Dr. Wolfgang Sprißler
 (Vorstandssprecher) und Rolf Friedhofen (Finanzvorstand)
 verantwortlich und daher als Gesamtschuldner mit UniCredit verklagt
 worden.
 
 Der Besondere Vertreter behält sich auch weiterhin vor, nach
 weiterer Aufklärung des Sachverhalts namens der HVB weitere
 Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick
 auf die Beherrschung der HVB durch UniCredit durch das sogenannte
 Business Combination Agreement ("BCA"), in dem die Konzentration des
 Investmentbanking-Geschäfts bei der HVB bereits vorgesehen gewesen
 sei. Das Landgericht München I hatte durch Urteil vom 31. Januar 2008
 bereits zutreffend festgestellt, dass das BCA ein rechtswidriger
 verdeckter Beherrschungsvertrag ist.
 
 Originaltext:         Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67365
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67365.rss2
 
 Pressekontakt:
 
 Frau Diana Schmandt
 - Sekretariat -
 Meilicke Hoffmann & Partner
 Rechtsanwälte
 Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Bonn
 Registergericht Essen PR 233
 Telefon 0228 - 72 543 12
 Telefax 0228 - 72 543 10
 schmandt@meilicke-hoffmann.de
 
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