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TÜV Rheinland sieht Verstoß gegen Verkehrssicherheit / Sicherheit darf nicht dem EU-Führerschein zum Opfer fallen / Freie Fahrt mit neuem Führerschein problematisch

Geschrieben am 30-05-2006

Köln/Luxemburg (ots) - Deutsche Verkehrssünder können unter
Umständen - so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - dauerhaft
ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen neuen
Führerschein im EU-Ausland erwerben. Die TÜV Rheinland Group sieht
darin einen "eklatanten Verstoß gegen die Verkehrssicherheit, wenn
ein Führerschein ohne weitere Prüfung ausgehändigt wird", erklärt Dr.
Karin Müller, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Instituts.

Dr. Müller weiter: "Die MPU wird schließlich nicht zum Spaß
gemacht, sondern um extrem verkehrsauffälligen Autofahrern zu helfen,
die häufig auch Probleme in anderen Lebensbereichen haben. Wir sehen
uns als Anwalt des Kunden, der klare Wege aufzeichnet, um den
Führerschein wieder zu bekommen."

Grund für den Verlust der Fahrlizenz kann z.B. eine Autofahrt mit
mehr als 1,6 Promille sein oder Promille-Wiederholungsfahrten. Ein
weiterer Anlass: Wer unter Einfluss von Drogen hinter dem Steuer
erwischt wird, muss ebenfalls seine Fahreignung begutachten lassen.
Schließlich fallen darunter auch notorische Raser (Punktetäter) sowie
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Straßenverkehr
aufgefallen sind.

In dem aktuellen Fall hatte der Kläger mit Wohnsitz in Österreich
nach Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis und Ablauf einer 18 Monate
langen Sperrfrist einen neuen Führerschein in Österreich erworben.
Das Landratsamt München hatte seinen Antrag auf Umschreibung der
österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche abgelehnt. Grund: Es
bestünden seit dem Entzug Zweifel an seiner Fahreignung, die nur
durch eine bestandene MPU ausgeräumt werden könnten. Dies lehnten
die Luxemburger Richter mit dem Hinweis auf die abgelaufene
Sperrfrist und die in Österreich erfolgte verkehrspsychologische
Untersuchung ab.

Bisher gibt es nur in wenigen EU-Ländern eine mit der MPU
vergleichbare Untersuchung. Es muss erreicht werden, dass die
Standards der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung in Europa
angeglichen werden, um zu verhindern, dass durch Alkoholsünder Kinder
oder andere Verkehrsteilnehmer zu Tode kommen.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=31385
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Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität und Verkehr, Tel.:
0221/806-2290
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