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AOK-Bundesverband wird ab 2009 eine GbR / Gesellschaftsvertrag in Berlin unterzeichnet

Geschrieben am 09-07-2008

Berlin (ots) - Die Vorstandsvorsitzenden und
Verwaltungsratsvorsitzenden der 15 AOKs haben heute den ab dem
01.01.2009 geltenden Gesellschaftsvertrag für den neuen
AOK-Bundesverband unterzeichnet. "Mit diesem Schritt hat sich die
AOK-Gemeinschaft für den Wettbewerb unter den Bedingungen des
Gesundheitsfonds ab 2009 optimal aufgestellt", erklärte Dr. Hans
Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Durch
den Gesellschaftsvertrag erhalte der AOK-Bundesverband das richtige
Aufgabenprofil für neue Herausforderungen. Auf der Grundlage einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) arbeite der neue
AOK-Bundesverband als ein leistungsstarker und innovativer
Dienstleister für die AOK-Gemeinschaft mit ihren rund 24 Millionen
Versicherten, so Ahrens weiter.

Kernaufgaben des neuen AOK-Bundesverbands sind die
Interessenvertretung gegenüber der Bundespolitik, dem
GKV-Spitzenverband und den Vertragspartnern der AOK auf Bundesebene.
Aber auch die Entwicklung neuer Produkte, die Markenpflege als
Gesundheitskasse sowie das Finanzmanagement im Haftungsverbund der
AOKs werden von der zukünftigen GbR übernommen.

Die Delegiertenversammlung der Gesellschafter des
AOK-Bundesverbandes GbR bestellte einvernehmlich den
geschäftsführenden Vorstand: Dr. Herbert Reichelt als Vorsitzenden
und Jürgen Graalmann als stellvertretenden Vorsitzenden. Die
Bestätigung erfolgt im Januar 2009 durch den Aufsichtsrat des
AOK-Bundesverbandes GbR. Der AOK-Bundesverband wird ab 2009 auf der
hauptamtlichen Ebene von diesem geschäftsführenden Vorstand gelenkt.
Er sichert die Vertretung und Geschäftsführung des
AOK-Bundesverbandes vor allem für die laufenden Geschäfte. Der
erweiterte Vorstand besteht aus den 15 Vorstandsvorsitzenden der
AOKs. Er gewährleistet, dass alle wesentlichen
Geschäftsführungsentscheidungen von den Vorstandsvorsitzenden der
AOKs gemeinsam getroffen werden. Auch die Rechte der AOKs in der
Gesellschafterversammlung werden von den AOK-Vorstandsvorsitzenden
wahrgenommen.

Die Selbstverwaltung der AOKs bildet auf Bundesebene einen
Aufsichtsrat, bestehend aus jeweils einem Versicherten- und einem
Arbeitgebervertreter aus den Verwaltungsräten der einzelnen AOKs. Der
Aufsichtsrat ist zuständig für Grundsatzentscheidungen des neuen
AOK-Bundesverbandes.

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8697
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Pressekontakt:
Udo Barske
Tel. 0228 843-309


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