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Erster Teil des Klimapakets passiert Bundesrat / Gute Bedingungen für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Geschrieben am 04-07-2008

Berlin (ots) - Anerkennend äußerte sich der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) zu den heute im Bundesrat beschlossenen Gesetzen
zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Energieerzeugung
und zum Einsatz Erneuerbarer Energien. "Die Bundesregierung hat die
große Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz erkannt
und mit dem neuen KWK-Gesetz gute Bedingungen für den weiteren Ausbau
der KWK und der Fernwärme geschaffen", stellte VKU-Präsident Stephan
Weil fest. "Wir gehen davon aus, dass die Stadtwerke in ähnlichem
Umfang in die Modernisierung und den Bau von KWK-Anlagen investieren
werden wie in den zurückliegenden Jahren. Sie leisten damit einen
wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen." Mit
Investitionen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro konnte die
Stromerzeugung aus kommunalen KWK-Kraftwerken im Zeitraum von 1998
bis 2005 bereits kräftig gesteigert werden. Dadurch werden jährlich
3,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Positiv bewertet der VKU, dass nicht nur modernisierte, sondern
auch neue KWK-Anlagen unabhängig von der Leistungsgröße gefördert
werden sowie erstmalig auch der Bau von Wärmenetzen. Der VKU hatte
sich für verlässliche und flexible Förderbedingungen eingesetzt,
damit das vorhandene Potential weitgehend ausgeschöpft wird. Dies sei
mit dem neuen Gesetz weitgehend erreicht. Ob das jährlich auf 750
Millionen Euro beschränkte Fördervolumen ausreiche, um die
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % zu steigern, werde
die festgelegte Zwischenüberprüfung 2011 zeigen.

Auch das neue Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) bietet
kommunalen Unternehmen gute Möglichkeiten, ihr Angebot an
klimafreundlichen Energieprodukten und -dienstleistungen weiter
auszubauen. Wichtig ist nach Ansicht des VKU, dass Fernwärme und KWK
als Ersatzmaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien anerkannt
werden. Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) habe sich grundsätzlich
als Förderinstrument bewährt. Nun müsse, wie im Gesetz verankert,
eine Lösung gefunden werden, um den bundesweiten EEG-Ausgleich
wettbewerbsneutral und marktnah zu gestalten.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Rosemarie Folle
Tel.: 030/58 580-208
folle@vku.de


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