| | | Geschrieben am 01-07-2008 BKS: Regelungen zu Kredithandel vernünftige Basis für zukünftige Kredittransaktionen
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 Berlin (ots) - Zur Verabschiedung des Risikobegrenzungsgesetzes in
 der vergangenen Woche erklärt der Präsident der Bundesvereinigung
 Kreditankauf und Servicing e.V. Dr. Jörg Keibel:
 
 Die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) begrüßt,
 dass es der parlamentarischen Mehrheit gemeinsam mit den Ministerien
 für Justiz und Finanzen gelungen ist, im Rahmen des nunmehr
 beschlossenen Risikobegrenzungsgesetzes eine vernünftige Basis für
 zukünftige Kreditverkäufe zu schaffen. Die gefundenen Regelungen
 führen insoweit zu einem Mehr an Transparenz und rechtlicher
 Klarheit.
 
 Die in den letzten Monaten geführte öffentliche Diskussion über
 die Zulässigkeit von Kreditverkäufen ließ diese Klarheit und
 Transparenz leider vermissen. In vielen Medienberichten wurde nicht
 hinreichend zwischen noch laufenden Kreditengagements (performing
 loans) und schon gekündigten Engagements (non performing loans)
 differenziert. Bereits seit der grundlegenden Entscheidung des
 Bundesgerichtshofs vom Februar 2007 war die rechtliche Zulässigkeit
 des Verkaufs von Kreditforderungen geklärt. Die nunmehr vorliegende
 gesetzliche Regelung erhöht nun noch die Transparenz für den
 Kreditnehmer.
 
 Diesbezüglich schreiben die vom Gesetzgeber neu vorgesehenen
 Regelungen vieles fest, was die Mitgliedsunternehmen der BKS bereits
 seit langem in der Praxis umsetzen. Die BKS wird noch in diesem Jahr
 mit einem eigenen Ombudsmann starten. Dies soll im Einzelfall
 Verbrauchern Hilfestellung geben, um eine Lösung außerhalb
 rechtlicher Auseinandersetzung zu erarbeiten. Auf ihrer
 Mitgliederversammlung im Mai haben die Mitgliedsunternehmen der BKS
 dafür bereits einstimmig die nötige Ombudsmannordnung und den "Code
 of Conduct" beschlossen.
 
 Originaltext:         Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V.
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69705
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69705.rss2
 
 Pressekontakt:
 Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V.
 Jan Mönikes, Rechtsanwalt
 Dorotheenstrasse 54
 10117 Berlin
 Tel.: 030-32538068
 Fax: 030-32538067
 Email: jan@moenikes.de
 
 Präsident Dr. Jörg Keibel
 Tel.: 0203-75691224
 Fax: 0203-75691245
 Email: joerg.keibel@hoist.de
 
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