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Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002

Geschrieben am 30-06-2008


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europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
verantwortlich.
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Aktien

Wien (euro adhoc) - Mit Beschluss der 29. ordentlichen
Hauptversammlung der RHI AG vom 29. Mai 2008 wurde der Gesellschaft
die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG
im Umfang von bis zu 10.000 (zehntausend) Stückaktien, dies
entspricht 0,026 % (null Komma null zwei sechs Prozent) des
Grundkapitals der Gesellschaft, höchstens zum Börsekurs am Tag der
Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende
Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der
Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener
Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" erteilt. Die Geltungsdauer der
Erwerbsermächtigung ist bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2009 und beträgt somit
längstens 16 (sechzehn) Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.

Der Vorstand hat am 23. Juni 2008 den Beschluß gefaßt, entsprechend
dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und
leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der Mitglieder der
Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der Arbeitnehmer
verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis
zu einem Maximalausmaß von 10.000 (zehntausend) Stück rückzuerwerben
und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur
Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem
genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der
Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.


Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluß des Vorstands
veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung")
eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft
und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:

Der Ermächtigungsbeschluß der Hauptversammlung wurde am 25. Juni 2008 im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.

Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 01. Juli 2008 und endet spätestens
am 31. August 2009.

Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft.


Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 10.000
(zehntausend) Stück, das sind maximal 0,026 % (null Komma null zwei
sechs Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.

Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.

Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".

Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.

Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die website der Gesellschaft im
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.

Wien, am 23. Juni 2008
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: RHI AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

RHI AG

Investor Relations

Mag. Barbara Potisk

Tel: +43-1-50213-6123

Email: barbara.potisk@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt


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