ASB begrüßt Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Geschrieben am 26-06-2008 |   
 
    Köln (ots) - Seit Einführung der Pflegeversicherung vor 17 Jahren  galt die Förderung ambulanter Pflegestrukturen im  Pflegeversicherungsgesetz als vorrangig. Die stationäre Pflege soll  erst dann in Frage kommen, wenn alle Möglichkeiten der ambulanten  Versorgung ausgeschöpft sind. Dieser Vorrang wird nach Meinung des  Arbeiter-Samariter-Bundes hilfreich unterstützt durch das zum 1. Juli 2008 in Kraft tretende Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das unter  anderem eine Stärkung der Angehörigenpflege vorsieht.
     "Und das ist gut so", betont Gabriele Osing, Leiterin der  Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, "denn pflegende  Angehörige benötigen dringend weitere Unterstützung." Die Ausweitung  der Tagespflegeleistungen, die Förderung von Beratung, die  zusätzlichen Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen und  die Weiterentwicklung des Ehrenamtes in der Pflege hat der ASB mit  Freude zur Kenntnis genommen. Alle Änderungen dienen dem von den  pflegebedürftigen Menschen gewünschten langen Verbleib in der eigenen Wohnung.
     Der ASB begrüßt außerdem die Ausweitung der ambulanten Angebote  und die stufenweise Erhöhung der Leistungssätze in der  Pflegeversicherung. Allerdings hat der Verband bereits vor  In-Kraft-Treten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes mit seinen  Merksätzen zur Pflege von März 2008 darauf hingewiesen, dass das  Pflegeweiterentwicklungsgesetz nur ein erster - wenn auch  wesentlicher - Schritt zu einer umfassenden Reform der  Pflegeversicherung sein kann.
     Es bleibt noch viel zu tun: Um Pflegebedürftigkeit nicht zum  Lebensrisiko künftiger Generationen werden zu lassen, setzt sich der  ASB dafür ein, dass sich alle Parteien des Bundestages gemeinsam für  eine langfristige finanzielle Absicherung des Pflegerisikos  engagieren und eine Lösung für eine nachhaltige Finanzierung  herbeiführen.
     Ebenso müssen alle Anstrengungen unternommen werden, damit der  Pflegebedürftigkeitsbegriff schnellstmöglich neu definiert wird. "Mit dem Pflegeversicherungsgesetz wurde zwar der richtige erste Schritt  getan, um die Kosten und die Belastungen des Risikos  Pflegebedürftigkeit auf viele Schultern zu verteilen. Aber  Pflegebedürftigkeit darf beispielsweise nicht dazu führen, dass  Menschen mit Behinderung ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen,  weil sie dort keinen Anspruch auf die vollständigen Leistungen der  Pflegeversicherung haben", warnt Gabriele Osing.
     Der ASB sieht seine Aufgabe darin, stellvertretend für die von ihm betreuten Menschen, aber auch für seine Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter, positive Entwicklungen voranzutreiben und die Grenzen  individueller Belastbarkeit aufzuzeigen.
  Originaltext:         ASB-Bundesverband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6532 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6532.rss2
  Pressekontakt: Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere  Informationen:  Alexandra Valentino, Tel.: 0221/47605-324, Fax: 0221/47605-297 Gisela Graw, Tel.: 0221/47605-342, Fax: 0221/47605-297
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