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Telekom hörte Kunden ab / Offenbar Verletzung des Fernmeldegeheimnisses

Geschrieben am 20-06-2008

Mainz (ots) -

Sperrfrist: 20.06.2008 15:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.

Die Telekom AG hat in den 90er Jahren Telefonate von Kunden
aufzeichnen lassen und damit das Fernmeldegeheimnis verletzt. Dieser
Verdacht ergibt sich aus internen Unterlagen des Konzerns, die dem
ZDF und der WirtschaftsWoche vorliegen. Demnach soll die
Abhörmaßnahme vom damaligen Vorstand Technische Dienste, Hagen
Hultzsch, genehmigt worden sein. Der Vorstand Personal und Recht,
Heinz Klinkhammer, soll später versucht haben, das rechtswidrige
Vorgehen der Konzernsicherheit zu vertuschen - entgegen der
ausdrücklichen Empfehlung von Mitarbeitern im Sicherheitsmanagement
der Telekom.

Bei Ermittlungen des Unternehmens gegen mutmaßliche Hacker, die
einen Angriff auf die Computersysteme der Telekom verübt haben
sollen, gab Vorstandsmitglied Hultzsch nach einem internen Vermerk
grünes Licht, "Telefon-Anschlüsse auf Überwachung zu legen". Er tat
dies bei einer Krisensitzung am Abend des 11. Dezember 1996. Zuvor
hatte der Justitiar der Telekom die Maßnahme mit Verweis auf den
sogenannten "Notwehr"-Paragraphen - § 32 Strafgesetzbuch -
gerechtfertigt, um schweren Schaden vom Netz der Telekom abzuwenden.

Nach den internen Dokumenten muss dann Unglaubliches geschehen
sein: Am 12. Dezember 1996 habe die Telekom mit der elektronischen
Überwachung von vier Telefonnummern im rheinischen Hennef begonnen,
die insgesamt drei verdächtigen Personen zugeordnet wurden. Bei den
Maßnahmen, die bis zum 16. Dezember 17.29 Uhr liefen, sollen
insgesamt knapp 120 Anrufe erfasst worden sein. Dabei wurden offenbar
auch die Gesprächsinhalte technisch verfügbar gemacht. Am Freitag,
dem 13. Dezember hatten Mitarbeiter der Telekom vergeblich versucht,
die Überwachung abzuschalten.

Die Leitungen seien - so heißt es in einem als "streng
vertraulich" eingestuften Vermerk der Telekom - einem externen
"Monitoring-Center" zugeführt worden. Nach den Unterlagen soll es
sich um eine Firma für elektronische Dienstleistungen gehandelt
haben, zu deren Kunden auch deutsche Sicherheitsbehörden zählen.

Nach Beendigung der Operation mit dem Decknamen "Bunny" entbrannte
in der Konzernzentrale Anfang 1997 ein Streit um ihre Rechtmäßigkeit.
Experten des Unternehmens hielten sie für einen schweren Verstoß
gegen geltendes Recht. Dafür müsse die Telekom bei Bekanntwerden
sogar den Verlust ihrer Lizenz befürchten. Der Konzern sei in jedem
Fall verpflichtet, die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen über die
Abhöraktion zu informieren.

Eine solche Informationspflicht jedoch bestritt vor allem der
Personalvorstand der Telekom, Heinz Klinkhammer. Dieser Verdacht
ergibt sich aus einem geheimen Gesprächsprotokoll vom 21. März 1997.
Demnach habe Klinkhammer empfohlen, lieber "gutes Wetter" bei
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zu machen und sie von einer
"guten und verlässlichen Zusammenarbeit überzeugen". Dann werde auch
"nichts herauskommen, weil keiner etwas ahne".

Im Juni 1997 informierte die Telekom dann doch das
Bundesministerium für Post und Telekommunikation über die
"telekommunikationsdatenschutzrechtlich relevanten
Aufzeichnungsmaßnahmen". In einem Antwortschreiben des zuständigen
Staatssekretärs im Ministerium, Gerhard Pfeffermann, heißt es: "Ich
halte das Vorgehen in Ihrem Unternehmen daher für strafrechtlich in
hohem Maße bedenklich." Das Ministerium kommt zu dem Schluss, dass
die Maßnahmen rechtswidrig waren. Außer dieser Rüge blieb die Aktion
aber offenbar strafrechtlich folgenlos. Gegen die beteiligten
Mitarbeiter des Konzerns wurde nicht staatsanwaltschaftlich
ermittelt. Das Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Hacker
wurde eingestellt.

Die Telekom bestätigte gegenüber dem ZDF die Überwachungsaktion
aus dem Jahr 1996: "Angesichts eines nach damaliger Einschätzung
unmittelbar drohenden schwersten Eingriffs in die Rechnersysteme der
Telekom hielt man wegen der besonderen Eilbedürftigkeit eigene
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für unerlässlich", heißt es in der
Stellungnahme. Zu Details wolle man sich jedoch noch nicht äußern.

Der ehemalige Vorstand für Technische Dienste, Hagen Hultzsch, der
die Maßnahme am Abend des 11. Dezember 1997 genehmigt hatte, wollte
sich gegenüber dem Mainzer Sender nicht offiziell äußern.

Andere Beteiligte - insbesondere der ehemalige Personalvorstand
Heinz Klinkhammer - reagierten nicht auf die Anfragen des ZDF.

Das ZDF berichtet am Abend in "heute" und im "heute journal".

Für Rückfragen steht Ihnen die Redaktion unter folgender Rufnummer
zur Verfügung: 06131-70-2580

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle

Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121


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