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Teil 4 der DUH-Serie:Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter

Geschrieben am 20-06-2008

Berlin (ots) - Seit Monaten verweigern Filialen der Werkstattkette
Pit-Stop rechtswidrig den Filtertausch mit dem immer gleichen Verweis
auf angeblich kurzfristig lieferbare Ersatzsysteme des
Betrugsfilterherstellers GAT - Zwei TV-Magazine, die Automagazine der
Sender SAT 1 und VOX, berichteten am vergangenen Wochenende über
diesen Skandal und weitere beispielhafte Fälle (Teil 2 und 3 der
DUH-Serie)

20. Juni 2008: Die Werkstattkette Pit-Stop lässt weiter alle
Anfragen ihrer Kunden nach einem sofortigen Austausch von ihr
eingebauter mangelhafter Dieselpartikelfilter an sich abperlen.
Vergangene Woche hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) den Fall
eines Autohalters aus dem westfälischen Hamm dokumentiert. Leider
kein Einzelfall, denn die Hinhalte-Strategie der Filialen wird aus
der Pit-Stop-Zentrale in Heusenstamm gesteuert. Geschäftsführer Gerd
Hartmann hat inzwischen erneut seine irrige Ansicht bekräftigt, dass
die so genannte "Kulanzregelung" die Werkstätten nicht zum
kostenlosen Tausch verfügbarer Filtersysteme anderer Hersteller
verpflichte - und steht mit dieser Position mittlerweile sehr allein.
"Pit-Stop wird endgültig zur führenden Schmuddelwerkstattkette
Deutschlands", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Heute dokumentiert die DUH den Fall eines Betroffenen in Frankfurt
am Main: Als im November 2007 nach der Aufdeckung des
Betrugsfilterskandals durch die Deutsche Umwelthilfe die
Betriebserlaubnisse von Dieselfiltern der Hersteller GAT, Tenneco und
Bosal erlöschen, wendet sich Herr Radler an seine Pit-Stop
Werkstatt. Er bittet darum, ihm zeitnah einen lieferbaren
Ersatzfilter einzubauen, so wie es ihm rechtlich zustehe und wie es
die seinerzeit verabredete Kulanzregelung der Bundesregierung mit dem
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeug-Gewerbe (ZDK) und dem
Gesamtverband Autoteile Handel (GVA) vorsah.

Nach der Weigerung der Werkstatt, den Filter zu tauschen, wendet
sich Herr Radler schriftlich an die Pit-Stop-Zentrale und verlangt
erneut, den mangelhaften Tenneco-Filter gegen ein funktionstüchtiges
Alternativsystem auszuwechseln. Außerdem gibt Radler in dem Schreiben
seiner Sorge Ausdruck, dass der beim Einbau von Betrugsfiltern
nachgewiesene zu hohe Abgasgegendruck den Motor schädigen könne.

Im Januar 2008 erhält er das standardisierte Antwortschreiben aus
Heusenstamm. Darin wird ihm erstens unterstellt, er habe seinen
Filter ausschließlich einbauen lassen, um eine günstige
Feinstaubplakette zu erhalten und in den Genuss der "staatlichen und
steuerlichen Vergünstigungen" zu kommen. Tatsächlich hat sich die
Familie Radler bereits beim Kauf ihres VW Touran Diesel im September
2005 gewundert, dass ein solches Fahrzeug trotz der lange bekannten
Feinstaubproblematik immer noch ohne Partikelfilter verkauft wurde.
Um hier ihren Beitrag zur Entlastung zu leisten, entschloss sich die
Familie Radler im August 2007 zum Einbau eines Partikelfilters.
Zweitens ärgert sich Radler, dass Pit-Stop in der Antwort mit keinem
Wort auf die von ihm befürchtete Motorschädigung durch zu hohen
Abgasgegendruck eingeht. Aber reine Provokation empfindet er einen
Satz im Antwortschreiben, wonach "die Firmen Tenneco/Walker
Ersatzfilter produzieren werden, die zeitnah im Jahr 2008 ohne Kosten
für die Kunden in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut werden können."
Denn weder dieser Satz noch sonst einer in dem Pit-Stop-Brief enthält
irgendeine verbindliche Zusage auf einen kostenfreien Filtertausch.
Er wisse immer noch nicht, "wer Ende den Filter einbaut und wer die
Kosten trägt", sagt Radler.

Auch ein vom ADAC für betroffene Autohalter bereitgestelltes
Musterformular half Herrn Radler nicht, denn Pit-Stop verweigert die
Unterschrift und damit die Zusicherung, den Mangelfilter bis
spätestens 1. September 2008 auszutauschen.

Ende Mai erreichte Herrn Radler das an alle betroffenen Autohalter
verschickte Schreiben des Kraftfahrtbundesamts. Radler gerät erst
recht in Wallung, weil das Schreiben den Betroffenen, die die Misere
nicht zu verantworten haben, den Schwarzen Peter zuschiebe. Anders
sei der Hinweis nicht zu verstehen, wonach sich "bei einer zu
geringen Beteiligung an der Umtauschaktion" die Bundesregierung
vorbehalte, "die gewährten Steuervorteile sowie die Berechtigung zum
Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filtern auf
den Prüfstand zu stellen." Radler sagt: "Ich will seit Monaten
tauschen, aber ich kann es nicht".

Herr Radler sagt von sich, er sei grundsätzlich Freund einer
gütlichen Einigung. Gegen Pit-Stop will er nun jedoch anwaltliche
Hilfe in Anspruch nehmen: Aus Sorge um das Auslaufen der
Gewährleistungsfrist, aber auch aus Prinzip: Er will sein Recht gegen
ein Unternehmen, das versuche, seine schuldlos geprellten Kunden an
der Nase herumführen.

Nachtrag: Soeben wurde der DUH der Fall eines Hochschulprofessors
aus Trier bekannt. Die zuständige Pit-Stop-Filiale baute den
entsprechenden Mangelfilter zurück, nachdem der Professor einen
Anwalt eingeschaltet hatte. Sämtliche Kosten wurden erstattet. Einen
neuen und funktionstüchtigen Filter hat er anschließend in einer
anderen Werkstatt einbauen lassen. Der Fall zeigt: Wenn betroffene
Autohalter bereit sind, ihr Recht konsequent einzufordern, erhalten
sie es.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 01713649170, Fax.: 0302400867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, Fax: 030240086719,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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