TriParcus AG: Neues KWK-Gesetz im Bundestag verabschiedet
Geschrieben am 16-06-2008 |   
 
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  Fällanden (euro adhoc) - Die TriParcus AG sieht sich in Ihrer  strategischen Ausrichtung durch die Überarbeitung des EEG  nachdrücklich bestätigt.
  Am  6. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der  Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet. Das neue KWK-Gesetz stellt eine  deutliche Erweiterung des bestehenden KWK-Gesetzes dar. Die neuen  Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember  2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen. Wichtigste  Änderungen sind:
  - KWK-Strom ist vom Netzbetreiber vorrangig abzunehmen und ist nun  dem Strom aus EEG-Anlagen von der Wertigkeit gleich gestellt
  - die bisherige Förderobergrenze von 2 MW wurde aufgehoben
  - zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen,  den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über  "private" Netze an seine Kunden liefert,
  - KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für  den erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh - und zwar  zehn Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes
  - KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW erhalten einen Zuschlag von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für 30  000 Volllastbetriebsstunden, für KWK-Anlagen des produzierenden  Gewerbes ist der Förderzeitraum auf 4 Betriebsjahre (maximal 30 000  Volllastbetriebsstunden) begrenzt
  - KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 2 MW erhalten einen  Zuschlag von 1,5 Cent/kWh (30.000 Volllastbetriebsstunden)
  - BHKW-Anlagen einer höheren Leistungsstufe erhalten ähnlich wie beim EEG die höheren Vergütungssätze der unteren Leistungsstufe anteilig  vergütet
  - der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wird mit einem Zuschlag von bis zu 60 Euro pro Meter Trassenlänge gefördert
  Weitere Informationen zum KWK-Gesetz werden wir in unseren Unternehmensnachrichten natürlich regelmäßig zur Verfügung stellen.
  Die TriParcus errichtet und betreibt als einer der ersten Anbieter  seiner Art Blockheizkraftwerke für Kunden mit hohem thermischen  Energiebedarf. Der Kunde erhält die von ihm benötigte thermische  Energie zu sehr günstigen Konditionen. Der mit der Anlage gewonnene  Strom wird von den TriParcus Tochtergesellschaften ins Stromnetz  eingespeist. Da die Kraftwerke mit Pflanzenölen betrieben werden und  somit eine umweltschonende Alternative zur herkömmlichen  Energiegewinnung darstellen, werden durch das  Erneuerbare-Energien-Gesetz 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen erzielt. Mittelfristig wird von der TriParcus AG eine Ausdehnung auf  den internationalen Markt angestrebt.
  Die Aktien der TriParcus AG (WKN: A0M9XB, ISIN: CH0036148366) werden  im Frankfurter Freiverkehr (Parketthandel) sowie im Xetra gehandelt.
 
  Ende der Mitteilung                               euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
 
  ots Originaltext: TriParcus AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
  Rückfragehinweis:
  TriParcus AG
  Bruggacherstrasse 24
  CH-8117 Fällanden
 
 
  Telefon: +41 (0) 44 / 200 28 10
  Telefax: +41 (0) 44 / 200 28 11
 
 
  Web: www.triparcus.ch
  eMail: info@triparcus.ch
  Branche: Alternativ-Energien ISIN:    CH0036148366 WKN:     A0M9XB Börsen:  Börse Frankfurt / Freiverkehr/Entry Standard 
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