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Gesetzliche Renten ab sofort stärker besteuert / Abgabetermin für die Steuererklärung ist der 31. Mai: Tipp: Steuern sparen, z.B. mit der Basisrente

Geschrieben am 26-05-2006

Stuttgart (ots) - Durch das Alterseinkünftegesetz ändert sich
die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rund 16 Millionen Rentner brauchen auch weiterhin keine
Einkommensteuer bezahlen. Dagegen müssen sich rund vier Millionen
Rentner auf Steuerzahlungen für 2005 einstellen. Um schmerzhafte
Nachzahlungen zu vermeiden, sollte im Zweifelsfall überprüft werden,
ob eine Steuererklärung bei den Finanzbehörden einzureichen ist.
Kleiner Trost für die tatsächlich Steuerpflichtigen: Es gibt konkrete
Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus
berufsständischen Versorgungseinrichtungen waren bislang mit einem
Anteil von 27 - 32 Prozent zu versteuern. Dieser Anteil steigt jetzt
auf 50 Prozent. Im Zweifelsfall und um böse Überraschungen zu
vermeiden, gilt also die Empfehlung: Steuerklärung einreichen. Dies
sollte bis spätestens 31. Mai geschehen. Wer einen Steuerberater
hinzuzieht, verlängert die Einreichfrist noch bis 31. Dezember.
Transparenz hinsichtlich erzielter Renteneinkünfte ist in jedem Fall
gegeben: Das neue Einkommensteuergesetz bestimmt, dass alle Stellen,
die Renten auszahlen, eine Rentenbezugsmitteilung an die
Finanzbehörden zu übermitteln haben.

Eine Einkommensteuerzahlung ergibt sich, sofern der
steuerpflichtige Anteil der Rente, also aktuell 50 Prozent, im Jahr
2005 über dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro (Verheiratete 15.328
Euro) liegt. Mit zu berechnen sind dabei Renten aus privaten
Versicherungsverträgen bzw. einer betrieblichen Altersversorgung
(z.B. Direktversicherungen). Eheleute überschreiten die genannten
Grenzen vielfach dadurch, dass der Ehegatte noch Arbeitnehmer ist
oder eine Pension erhält.

Hier eine Faustformel, anhand derer man überschlägig seine
Steuerpflicht prüfen kann: Bei einer Bruttojahresrente von 19.000
Euro sind 50 Prozent der Rente, also 9.500 Euro, steuerpflichtig.
Dieser Betrag vermindert sich um Sonderausgaben wie Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 1.700 Euro), den
Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro sowie den
Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Mit 7.662 Euro ergibt sich
daraus ein zu versteuerndes Einkommen, das unterhalb des
Grundfreibetrages von 7.664 Euro liegt. Eine Einkommensteuer ist bei
einer Jahresrente von 19.000 Euro also im Regelfall nicht zu
leisten.

Anders bei Renten, die erstmals nach 2005 ausgezahlt werden. Hier
weist Allianz Leben darauf hin, dass der steuerpflichtige Anteil bis
2020 mit jedem Jahr, in dem die Rente später beginnt, um zwei Prozent
steigt. Beispielsweise steigt der steuerpflichtige Anteil bei einem
Rentenbeginn 2006 auf 52 Prozent, bei einem Rentenbeginn 2007 auf 54
Prozent usw.

Schon sehr bald wird also in vielen Fällen das zu versteuernde
Einkommen den Grundfreibetrag von 7.664 Euro überspringen.

Doch es gibt individuelle Möglichkeiten, sich Steuerzahlungen zu
ersparen: Relevante Belege sollten in jedem Fall möglichst
vollständig gesammelt werden, um sie im Rahmen von "Sonderausgaben",
"Vorsorgeaufwendungen" oder "Außergewöhnlichen Belastungen" geltend
machen zu können (z.B. Spendenquittungen,
Versicherungsbeitragszahlungen, Arztrechnungen, Rechnungen für
Kuraufenthalte, Brillen oder Zahnersatz). In gewissem Umfang können
darüber hinaus Aufwendungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen"
geltend gemacht werden.

Neben solchen Standards kann aber auch eine
Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) interessant sein, um das
steuerpflichtige Einkommen zu mindern. Im Rahmen solch einer
Basisrente sind - allein für das Jahr 2006 - von Beiträgen bis zu
20.000 Euro 62 Prozent steuerlich wirksam als Sonderausgaben
abziehbar. Das steuerpflichtige Einkommen sinkt dadurch drastisch.
Eine aus solch einem Basisrentenvertrag resultierende sofort
beginnende lebenslange Rentenzahlung ist zwar jährlich zu versteuern,
unterliegt aber nur zu 52 Prozent der Steuerpflicht.

Weitere Informationen zu den Neuregelungen des
Alterseinkünftegesetzes liefert die Broschüre des
Bundesfinanzministeriums "Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung
und Alt", kostenlos anzufordern beim Bundesfinanzministerium, 11016
Berlin.

Originaltext: Allianz Lebensversicherung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15627
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15627.rss2
ISIN: DE0008403007


Pressekontakt:
Dr. Markus Schwarzer
Allianz Lebensversicherungs-AG
Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart
Fon: +49.711.663-5426
Fax: +49.711.663-1535
E-Mail: markus.schwarzer@allianz.de


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