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euro adhoc: Andritz AG / Sonstiges / Andritz AG: Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsveror

Geschrieben am 11-06-2008


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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11.06.2008

In der 98. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.
März 2005 wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 01.
Oktober 2005 für einen Zeitraum von 18 Monaten zum Aktienrückerwerb
ermächtigt. Diese Ermächtigung ist am 31. März 2007 ausgelaufen. Die
Ermächtigung des Vorstands der Gesellschaft zum Aktienrückerwerb
wurde in der 100. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft mit
Wirkung ab 01.04.2007 um weitere 18 Monate bis zur Höhe von 10% des
Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft
erworbenen eigenen Aktien) verlängert, unter anderem zu dem in § 65
Absatz 1 Ziffer 4 AktG angeführten Zweck.

Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrates
der Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu
machen und eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms
zu erwerben, unter anderem zu dem in § 65 Absatz 1 Ziffer 4 AktG
angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für Zwecke eines
Aktienoptionsprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines
mit ihr verbundenen Unternehmens). Die unter Einbindung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft gefassten Beschlüsse des Vorstands der
Gesellschaft und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8
BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese
Veröffentlichungen wurden auch im Internet auf der Homepage der
Gesellschaft http://www.andritz.com unter Aktienrückkaufprogramm
bekannt gemacht.

Die 100. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den
Vorstand der Gesellschaft unter anderem auch ausdrücklich dazu
ermächtigt, unter Einbindung des Aufsichtsrats, erworbene eigene
Aktien wieder zu veräußern.

Der Bericht des Aufsichtsrats über die beabsichtigte
Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
für leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands 2006 (das
"Aktienoptionsprogramm 2006") wurde am 27. Mai 2008 veröffentlicht
und war ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumlichkeiten der
Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.

Am 11. Juni 2008 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene
Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006
wiederzuveräußern. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 11. Juni
2008 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt und einen gleichlautenden
Beschluss gefasst.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
Vorstands, dem der Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf
dessen Grundlage er einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat,
veröffentlicht und die beabsichtigte Wiederveräußerung eigener Aktien
zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2006 bekannt gemacht (§ 82
Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den
Rückerwerb und die Wiederveräußerung: 29. März 2007.

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 31.
März 2007 gemäß § 82 Abs 8 BörseG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 17.
Juni 2008 bis 30. April 2010.

4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht:
auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche
Aktiengattung).

5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien,
insbesondere auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am
Grundkapital: nach dem Aktiensplit, der am 24. April 2007 im
Firmenbuch eingetragen wurde, bis zu 898.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund 1,73% des
Grundkapitals der Gesellschaft.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie
(Bezugspreis): nach dem Aktiensplit, der am 24. April 2007 im
Firmenbuch eingetragen wurde, EUR 31,67.

7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob
der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse
erfolgen soll: Die Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem
Aktienoptionsprogramm 2006 veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt
außerhalb der Börse.

8. Allfällige Auswirkung des Wiederverkaufsprogramms auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: Keine.

9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß
Aktienoptionsprogramm 2006 wurden leitenden Angestellten und
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft insgesamt 898.000 Optionen
eingeräumt, wobei jede Option das Recht gewährt, eine auf Inhaber
lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben. Insgesamt nahmen 59
Führungskräfte und 5 Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm
2006 teil. Es wurden Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft
zum Bezug von 6.000, 10.000 oder 20.000 (Anzahl ist abhängig von
Führungsebene), Mitglieder des Vorstands zum Bezug von jeweils 40.000
und den Vorsitzenden des Vorstands zum Bezug von 50.000 Aktien der
Andritz AG berechtigen. Arbeitnehmern und (weiteren) Organmitgliedern
der Gesellschaft wurden unter dem Aktienoptionsprogramm 2006 keine
Optionen eingeräumt.

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der
Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms
2006 gemäß §§ 6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage
der Gesellschaft http://www.andritz.com veröffentlichen.

Der Vorstand,
Graz, am 11. Juni 2008


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Andritz AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Investor Relations

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt


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