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Pfandbriefgesetz im Finanzausschuss verabschiedet

Geschrieben am 16-02-2005

Positives Signal für den Finanzplatz Deutschland

16. Februar 2005: Zur Verabschiedung des neuen Pfandbriefgesetzes durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB, und der zuständige Berichterstatter, Leo Dautzenberg MdB:

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute einstimmig dem neuen Pfandbriefgesetz zugestimmt. Damit steht einer Verabschiedung des Gesetzes durch das Plenum des Bundestages am Donnerstag nichts mehr im Weg.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt dieses positive Signal für den Finanzplatz Deutschland. Es ist der Union gelungen, sachgerechte Lösungen für die Punkte durchzusetzen, die von ihr von Anfang an als problematisch gesehen wurden.

Dies gilt insbesondere für die Frist, die den öffentlichen Banken für den Übergang zum Beleihungswertverfahren eingeräumt wird. Es wurde vereinbart, dass die öffentlichen Institute alte Deckungsmassen, die nach anderen Verfahren bewertet wurden, bis Juni 2006 weiter verwenden dürfen - sofern sie vor dem 13.10.2004 in ein Deckungsregister eingetragen waren. Zudem dürfen diese Sicherheiten nur mit einem leichten Abschlag zur Deckung von Pfandbriefen verwendet werden.

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich auch mit ihrer Forderung durchsetzen können, Hypotheken aus den USA, Kanada und Japan zur Deckung von Pfandbriefen zuzulassen. Dies ermöglicht den deutschen Pfandbriefemittenten eine bessere Risikodiversifizierung.

Für zwei traditionsreiche, kleine Pfandbriefbanken wurden dauerhafte Ausnahmen von den Kapitalanforderungen des neuen Gesetzes vereinbart.

Weitere wichtige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurden bei den Vorschriften zu Risikomanagement, Transparenz und bei Schiffspfandbriefen vereinbart. Für Nullcouponanleihen wurde eine Klarstellung in den Bericht des Finanzausschusses aufgenommen.

Darüber hinaus wurde das Bundesfinanzministerium aufgefordert, zeitnah mögliche Fortentwicklungen des Pfandbriefrechts zu untersuchen. Dies betrifft etwa die mögliche Einführung von Luftfahrtpfandbriefen oder von inflationsindexierten Pfandbriefen.

Lediglich bei der - nicht zum eigentlichen Pfandbriefgesetz gehörenden - Änderung des § 18 KWG konnten sich CDU und CSU nicht durchsetzen. Dieser Paragraph regelt, ab welcher Kredithöhe Banken die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers prüfen müssen. Die Grenze liegt bisher in Deutschland bei 250.000 Euro. Sie wird Fraktions übergreifend als im internationalen Vergleich zu niedrig betrachtet. Die Union wollte die Schwelle nachhaltig auf bis zu einer Millionen Euro erhöhen. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition hat der Finanzausschuss eine Erhöhung auf bis zu 750.000 Euro beschlossen.

Autor(en): Leo Dautzenberg, Heinz Seiffert

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de

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Quelle: Pressrelations.de

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