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Steuerstrafverfahren: viele Strafanträge sind falsch! - Fachmagazin SteuerConsultant erläutert korrekte Berechnung der Steuerverkürzung in seiner aktuellen Ausgabe

Geschrieben am 06-06-2008

Freiburg (ots) - Die Höhe der Strafe in einem Steuerstrafverfahren
hängt maßgeblich von der Höhe der verkürzten Steuer ab. Häufig
übernimmt die Staatsanwaltschaft schlicht die Feststellungen der
Steuerbehörde. Ein fataler Fehler, denn strafrechtlich gelten andere
Regeln.

Schätzungen des Finanzamts etwa sind strafrechtlich nur
eingeschränkt zu Grunde zu legen. Auch müssen bereits geleistete
Zahlungen und Steueranrechnungsbeträge grundsätzlich berücksichtigt
werden. In Strafverfahren wegen verspätet abgegebener
Steuererklärungen ist nicht der Steuerbetrag, sondern der aufgrund
der verspäteten Zahlung eingetretene Zinsschaden maßgeblich. Es
empfiehlt sich daher bei allen Strafanträgen zu prüfen, ob die Höhe
der verkürzten Steuer richtig berechnet wurde.

Darauf weist das Fachmagazin "SteuerConsultant", eine Zeitschrift
der Haufe Mediengruppe, in der aktuellen Juni-Ausgabe hin.

Weitere Informationen unter http://www.steuer-consultant.de

Originaltext: SteuerConsultant
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67287.rss2

Ansprechpartner:
RAin/FAStR Anke Kolb-Leistner
Chefredaktion SteuerConsultant

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Tel. 0761/3683-940
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse


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