| | | Geschrieben am 02-06-2008 NDR Gremienvorsitzende für Chancengleichheit im Internet
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 Hamburg (ots) - Der NDR muss die Chance haben, seinem Publikum
 auch online ein umfassendes Programmangebot zu unterbreiten. Das
 fordern Helmuth Frahm und Dagmar Pohl-Laukamp, die Vorsitzenden des
 Rundfunkrats bzw. des Verwaltungsrats des NDR, in einer gemeinsamen
 Erklärung zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. In
 ihrer Entschließung appellieren die Gremienvorsitzenden an die
 norddeutschen Länder, die erforderliche Umsetzung der
 EU-Beihilfeverordnung nicht zum Anlass zu nehmen, davon losgelöste
 Ziele zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu
 verfolgen.
 
 Der Text im Wortlaut:
 
 "Erklärung der Vorsitzenden des NDR Rundfunk- und Verwaltungsrates
 zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertragsentwurf
 
 Die Gremien des Norddeutschen Rundfunks haben sich in ihren
 Sitzungen eingehend mit dem neuesten Entwurf des 12.
 Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 26. März/19. Mai 2008 befasst.
 Sie stellen mit Sorge fest, dass sich die vom
 Bundesverfassungsgericht geforderte Entwicklungsgarantie für den
 öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Entwürfen nicht niederschlägt.
 
 Das Zusammenwachsen von Hörfunk, Fernsehen und Internet
 beeinflusst zwangsläufig auch die Aufgaben des Norddeutschen
 Rundfunks. Er muss die Chance haben, den ihn finanzierenden
 Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Programmangebot auch in
 Online-adäquater Weise zu unterbreiten. Dazu gehören zum erneuten
 Anschauen abrufbare Fernsehsendungen ebenso wie Radioangebote zum
 Nachhören, die länger als sieben Tage für die Menschen verfügbar sein
 sollten.
 
 Die Rundfunkfreiheit verbietet es, den öffentlich-rechtlichen
 Rundfunk thematisch einzugrenzen. Er muss auch telemedienspezifische
 Angebote über die engen Bereiche Information, Bildung und Kultur
 hinaus anbieten dürfen, soll er nicht von den allgemein üblichen
 Online-Nutzungsgewohnheiten insbesondere der jungen Menschen
 abgeschnitten werden.
 
 Stattdessen erweckt der vorliegende Entwurf den Eindruck, in
 erster Linie den Zweck zu verfolgen, Interessen der Verlage sowie der
 kommerziellen Konkurrenz zu schützen: Über neue Definitionen (z.B.
 "elektronische Presse") und konkrete Verbote (z.B.: "nicht
 sendungsbezogene Angebote elektronischer Presse sind unzulässig")
 geraten erfolgreiche online Klassiker wie tagesschau.de in Gefahr.
 Neue Telemedien sollen erst nach einem aufwändigen
 Genehmigungsverfahren angeboten werden dürfen, das der Rechtsaufsicht
 zur Prüfung vorgelegt werden muss und schließlich mit der
 Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder
 endet.
 
 Die im Entwurf vorgesehene Stärkung der Gremien ist
 uneingeschränkt zu begrüßen. Damit lässt sich allerdings die zugleich
 vorgeschriebene "Zwangsbegutachtung" durch Dritte zu Fragen der
 marktlichen Auswirkungen neuer Telemedien kaum vereinbaren. Neue
 Mehrheitserfordernisse (weitaus höher als z.B. für die Wahl oder
 Abwahl eines Intendanten) sollen Telemedienangebote eher verhindern
 denn ermöglichen.
 
 Die Gremien appellieren daher an die NDR Staatsvertragsländer, die
 erforderliche Umsetzung des EU-Beihilfekompromisses nicht zum Anlass
 zu nehmen, davon losgelöste medienpolitische Ziele zur Beschränkung
 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verfolgen."
 
 2. Juni 2008
 
 Originaltext:         NDR Norddeutscher Rundfunk
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2
 
 Pressekontakt:
 NDR Norddeutscher Rundfunk
 NDR Presse und Information
 Telefon: 040 / 4156 - 2300
 Fax: 040 / 4156 - 2199
 
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