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NDR Gremienvorsitzende für Chancengleichheit im Internet

Geschrieben am 02-06-2008

Hamburg (ots) - Der NDR muss die Chance haben, seinem Publikum
auch online ein umfassendes Programmangebot zu unterbreiten. Das
fordern Helmuth Frahm und Dagmar Pohl-Laukamp, die Vorsitzenden des
Rundfunkrats bzw. des Verwaltungsrats des NDR, in einer gemeinsamen
Erklärung zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. In
ihrer Entschließung appellieren die Gremienvorsitzenden an die
norddeutschen Länder, die erforderliche Umsetzung der
EU-Beihilfeverordnung nicht zum Anlass zu nehmen, davon losgelöste
Ziele zur Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu
verfolgen.

Der Text im Wortlaut:

"Erklärung der Vorsitzenden des NDR Rundfunk- und Verwaltungsrates
zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertragsentwurf

Die Gremien des Norddeutschen Rundfunks haben sich in ihren
Sitzungen eingehend mit dem neuesten Entwurf des 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 26. März/19. Mai 2008 befasst.
Sie stellen mit Sorge fest, dass sich die vom
Bundesverfassungsgericht geforderte Entwicklungsgarantie für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Entwürfen nicht niederschlägt.

Das Zusammenwachsen von Hörfunk, Fernsehen und Internet
beeinflusst zwangsläufig auch die Aufgaben des Norddeutschen
Rundfunks. Er muss die Chance haben, den ihn finanzierenden
Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Programmangebot auch in
Online-adäquater Weise zu unterbreiten. Dazu gehören zum erneuten
Anschauen abrufbare Fernsehsendungen ebenso wie Radioangebote zum
Nachhören, die länger als sieben Tage für die Menschen verfügbar sein
sollten.

Die Rundfunkfreiheit verbietet es, den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk thematisch einzugrenzen. Er muss auch telemedienspezifische
Angebote über die engen Bereiche Information, Bildung und Kultur
hinaus anbieten dürfen, soll er nicht von den allgemein üblichen
Online-Nutzungsgewohnheiten insbesondere der jungen Menschen
abgeschnitten werden.

Stattdessen erweckt der vorliegende Entwurf den Eindruck, in
erster Linie den Zweck zu verfolgen, Interessen der Verlage sowie der
kommerziellen Konkurrenz zu schützen: Über neue Definitionen (z.B.
"elektronische Presse") und konkrete Verbote (z.B.: "nicht
sendungsbezogene Angebote elektronischer Presse sind unzulässig")
geraten erfolgreiche online Klassiker wie tagesschau.de in Gefahr.
Neue Telemedien sollen erst nach einem aufwändigen
Genehmigungsverfahren angeboten werden dürfen, das der Rechtsaufsicht
zur Prüfung vorgelegt werden muss und schließlich mit der
Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder
endet.

Die im Entwurf vorgesehene Stärkung der Gremien ist
uneingeschränkt zu begrüßen. Damit lässt sich allerdings die zugleich
vorgeschriebene "Zwangsbegutachtung" durch Dritte zu Fragen der
marktlichen Auswirkungen neuer Telemedien kaum vereinbaren. Neue
Mehrheitserfordernisse (weitaus höher als z.B. für die Wahl oder
Abwahl eines Intendanten) sollen Telemedienangebote eher verhindern
denn ermöglichen.

Die Gremien appellieren daher an die NDR Staatsvertragsländer, die
erforderliche Umsetzung des EU-Beihilfekompromisses nicht zum Anlass
zu nehmen, davon losgelöste medienpolitische Ziele zur Beschränkung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verfolgen."

2. Juni 2008

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199


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