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DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens zu den Massenabmahnungen der Deutschen Kinderhilfe gegen den Deutschen Spendenrat / "Ein dreister Versuch, gemeinnützige Organisationen in Misskredit zu bringen"

Geschrieben am 28-05-2008

Bad Nenndorf (ots) - Die Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. (DKD)
hat in einem allgemeinen Rundschreiben den Mitgliedsverbänden des
Deutschen Spendenrates (DSR) strafbewehrte Unterlassungserklärungen
zugestellt. Auch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat
von einer beauftragten Anwaltskanzlei eine Abmahnung der DKD
erhalten. Darin wird sie aufgefordert, nicht mehr öffentlich die
Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat zu kommunizieren. In dem
Rundschreiben, das in Form einer Massenabmahnung gehalten ist, wird
zudem unterstellt, dass die angeschriebenen Mitgliedsverbände die
geprüften Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig dem Deutschen Spendenrat
zugeleitet hätten.

Für die DLRG stellt DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens fest: "Die
Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Die DLRG hat alle
satzungsrechtlichen Voraussetzungen als Mitglied des DSR erfüllt und
die Regeln der Selbstverpflichtung korrekt eingehalten. Der geprüfte
Jahresabschluss und der Geschäftsbericht 2006 wurden dem DSR im
Sommer 2007 fristgerecht übergeben. Das Rechenwerk zum
Jahresabschluss ist gemäß den Standards und Vorgaben des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (IDW) erstellt worden und hat ein
uneingeschränktes Testat erhalten". Rechenwerk wie Testat sind
zeitgerecht im Rahmen der vorgegebenen Fristen auf der Homepage der
DLRG veröffentlicht worden. Seit 2000 sind auch die Finanzdaten der
DLRG im Internet für jeden Interessenten zugänglich. Zudem gibt die
DLRG in jedem Jahr über ihre Arbeit sowie die Leistungs- und
Finanzdaten einen Geschäftsbericht heraus. Sie stellt diese
Unterlagen auch jedem Interessenten in gedruckter Form zur Verfügung.
So geschehen auch in dem Fall eines Wirtschaftsprüfers, der sich bei
der Anfrage aber nicht als Vertreter der Deutschen Kinderhilfe zu
erkennen gegeben hat.

Durch diese Aktion sind die betroffenen Mitglieder des Deutschen
Spendenrates nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen,
um sich rechtlich zu wehren. Dies muss jede Organisation für sich
selbst tun. "Die Deutsche Kinderhilfe Direkt zwingt durch diese
Praktiken die Organisationen im Deutschen Spendenrat dazu,
Spendengelder anstatt für lebenswichtige Projekte zweckentfremdet zu
verwenden, um einen unlauteren Angriff abzuwehren". "Dieser dreiste
Versuch, gemeinnützige Organisationen im Misskredit zu bringen,
schadet letztendlich allen Spenden sammelnden Vereinen und
Verbänden", kritisiert der DLRG-Präsident.

Zeitgleich mit der Unterlassungserklärung hat die DLRG eine
Gebührenrechnung erhalten. "Das ist ein ungewöhnliches Verfahren, das
an unseriöse Abmahnpraktiken von Anwaltskanzleien erinnert, um hohe
Gebührenrechnungen einzutreiben", so Dr. Wilkens.

Hintergrund des Angriffs der DKD auf den Deutschen Spendenrat ist
ein Vorstandsbeschluss des DSR aus Dezember 2007, die Mitgliedschaft
der Deutschen Kinderhilfe Direkt e.V. bis zur endgültigen
Entscheidung durch die Mitgliederversammlung, am 3. Juni 2008,
bereits vorläufig ruhen zu lassen. Der Schiedsausschuss des
Deutschen Spendenrates hatte aufgrund des Verdachts auf verschiedene
Unregelmäßigkeiten der DKD diese Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Originaltext: DLRG - Dt. Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7044
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7044.rss2

Pressekontakt:
Martin Janssen, DLRG Pressesprecher, Im Niederfeld 2, 31542 Bad
Nenndorf, Telefon: 05723-955441


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