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bwin setzt sich gegen Österreichische Lotterien durch

Geschrieben am 26-05-2008

Wien, Österreich (ots) -

- Handelsgericht Wien bestätigt legales Angebot von bwin
- Glücksspielmonopol nicht mit EU-Recht vereinbar
- Lotterien müssen irreführende Werbung einstellen

bwin hat sich mit einer Klage gegen die Österreichischen Lotterien
GmbH (ÖLG) vor dem Handelsgericht Wien durchgesetzt. Die ÖLG haben
ihr Online-Angebot als "das einzig legale Spielangebot im Internet"
beworben. Dies ist laut Handelsgericht irreführend und herabsetzend,
denn auch bwin bietet legales Glücksspiel in Österreich an.

Das österreichische Glücksspielmonopol ist laut Gericht außerdem
nicht mit EU-Recht vereinbar. Schon im April 2008 hat das
Handelsgericht Wien der ÖLG die Behauptung des einzig legalen
Glücksspiels mit einstweiliger Verfügung untersagt. Zusätzlich wurde
auch die Behauptung, daß Gewinner bei ausländischen Internetspielen
leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten könnten, verboten. Diese
einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben
die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das
Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich
anerkannt.

"Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien sowie das von den
Österreichischen Lotterien akzeptierte Ergebnis zeigen einmal mehr,
dass in Österreich Handlungsbedarf für die Politik besteht. Sofern
Österreich Gemeinschaftsrecht entsprechen will - wovon auszugehen ist
- ist eine zeitgemäße Regulierung des Online-Glücksspiels
unerlässlich" so Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin.

Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53894
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53894.rss2
ISIN: AT0000767553

Pressekontakt:
Kevin O'Neal, Press Officer
Bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Österreich
Tel: +43 (0)50 858 24010
E-mail: press@bwin.org
www.bwin.ag


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