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+++ ACHTUNG, aktualisierte Meldung +++ WDR-Sendung "markt XL": Lebensgefährliche Schlaufengurte für Kleinkinder in Flugzeugen durch neue EU-Vorschrift legalisiert

Geschrieben am 18-05-2008

Köln (ots) - Europäische Airlines müssen ab dem 16. Juli die
gefährlichen Schlaufengurte oder andere Kinderrückhaltesysteme
einsetzen. Die EU-OPS sei ein "großer Rückschritt um mindestens 15
Jahre" und eine "ungeheuerliche Diskriminierung von Kleinkindern und
Babies", so der Pilot einer großen europäischen Fluggesellschaft
(Unterzeile)

Für Säuglinge und Kleinkinder gibt es trotz einer neuen
EU-Betriebsvorschrift keine Sicherheit an Bord von Flugzeugen. Das
berichtet das Verbrauchermagazin "markt XL" am 19. Mai um 20.15 Uhr
im WDR Fernsehen. In einem Crashtest, den der WDR gemeinsam mit dem
Schweizer Fernsehen und dem TÜV Rheinland durchgeführt hat, sieht man
deutlich, welch schwere Verletzungen die Anwendung des Loopbelts bei
einem starken Bremsvorgang hervorrufen kann. Dazu Martin Sperber,
Luftfahrt-Ingenieur vom TÜV Rheinland gegenüber dem WDR: "Der
Loopbelt ist für das Kind tödlich." Die neue EU-Vorschrift wird
verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten am 16. Juli in Kraft treten.
Sie besagt, dass "nur ein Erwachsener zusammen mit einem Kleinkind,
das ordnungsgemäß durch einen zusätzlichen Schlaufengurt oder ein
anderes Rückhaltesystem gesichert ist, auf einem solchen Sitz
untergebracht werden darf."

Die Anwendung des sogenannten Loopbelts, auch Schlaufengurt oder
Babygurt genannt, mit dem Kleinkinder auf dem Schoß von Erwachsenen
festgeschnallt werden, ist für deutsche Fluglinien seit 1996
ausdrücklich vom Bundesverkehrsminister verboten worden. Dennoch
haben sich deutsche Airlines - darunter die Lufthansa - beim
Bundesverkehrsminsterium dafür eingesetzt, ab dem 16. Juli
Kleinkinder mit dem Loopbelt anschnallen zu dürfen. Und das, obwohl
sie anhand von Studien seit über zehn Jahren wissen, dass der
Loopbelt für Kinder tödlich sein kann. Ihr Argument: Man befürchte
Wettbewerbsnachteile gegenüber der europäischen Konkurrenz. Erst nach
einer parlamentarischen Anfrage durch die Vorsitzende der
Kinderkommission des deutschen Bundestages, der Augsburger
Abgeordneten Miriam Gruss (FDP) und der Ankündigung des WDR "markt
XL" Berichtes hat sich das Bundesverkehrsministerium nun entschieden,
trotz der neuen EU-Vorschrift das Loopbelt-Verbot aufrecht zu
erhalten.

Das sogenannte "Lapholding" (Kinder sitzen unangeschnallt auf dem
Schoss eines Erwachsenen und werden von ihm festgehalten) soll den
deutschen Airlines jedoch weiterhin erlaubt bleiben, obwohl es nach
Aussage des Bundesverkehrsministerium keine Sicherheit bietet. Im
aktuellen Crashtest sieht man deutlich, dass auch dieses Verfahren
für die Kinder lebensgefährlich sein kann. Zudem sind durch das
Lapholding bei einem Zwischenfall auch andere Passagiere gefährdet,
da die Kinder mit hoher Geschwindigkeit durch die Kabine fliegen
können.

Originaltext: WDR Westdeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7899
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7899.rss2

Pressekontakt:
Kristina Bausch, WDR-Pressestelle, Tel. 0172-2530028


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