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"Panorama"-Bericht über angebliche "Zwei-Klassen-Medizin" ist populistisch und unseriös

Geschrieben am 16-05-2008

Berlin (ots) - Der aktuelle Beitrag des ARD-Politmagazins
"Panorama" über eine angebliche "Zwei-Klassen-Medizin" für Beamte und
Abgeordnete einerseits und gesetzlich Krankenversicherte andererseits
ist vom BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft als populistisch
und unseriös zurückgewiesen worden. Der Bundesvorsitzende des BDZ und
Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb beamtenbund und
tarifunion, Klaus H. Leprich, bezeichnete die Darstellung als
"populistischen Schwachsinn", der einer öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalt unwürdig sei. "Panorama" bediene mit Halbwahrheiten das
Klischee angeblicher Privilegien, verwische die Unterschiede zwischen
Beamten und Abgeordneten und schüre eine Neidkampagne, ohne den
Tatsachen wirklich auf den Grund zu gehen.

Das Politmagazin hatte in dem am 15. Mai 2008 gesendeten Beitrag
berichtet, durch die Vergütungsunterschiede für Ärzte erhielten
Beamte und Abgeordnete bei gleichen medizinischen Leistungen eine
bevorzugte Behandlung gegenüber gesetzlich Krankenversicherten.
"Panorama" behauptet weiter, der Staat könne mehrere Milliarden Euro
sparen, wenn die Beihilfe nur noch die Sätze der gesetzlichen
Krankenversicherungen erstatten würde. Die Bundesregierung könne das
selbst regeln. Das Politmagazin beruft sich dabei offenbar auf eine
Studie der Hans-Böckler-Stiftung, wonach durch die Unterschiede bei
den Vergütungen der massive Anreiz entstehe, Privatpatienten bei der
Behandlung zu bevorzugen.

BDZ-Chef Leprich erklärte in Berlin, hier werde mit Halbwahrheiten
jongliert. Es treffe zu, dass gleiche ärztliche Leistungen für
Privatpatienten und nicht nur für Beamte und Abgeordnete in Regel mit
dem 2,3-fachen Satz vergütet würden und Beamte neben ihrer privaten
Krankenversicherung anstelle des Arbeitgeberbeitrages eine Beihilfe
für diese Leistungen erhielten. Es sei jedoch keineswegs so, dass
sich daraus nur Vorteile ergäben. Entgegen den Regelungen für die
gesetzliche Krankenversicherung gebe es keine automatische
Mitversicherung der Ehepartner und der Kinder; diese müssten vielmehr
gesondert versichert werden.

Besonders hart treffe das untere Besoldungsgruppen, so Leprich
weiter. Behinderte Menschen hätten ausschließlich Nachteile. Entweder
würden sie nur mit erheblichen Zuschlägen in private Krankenkassen
aufgenommen oder abgelehnt. Dann müssten sie sich, wie alle
freiwillig gesetzlich versicherten Beamten und Abgeordneten, ohne
Erstattung der Arbeitgeberanteile in einer gesetzlichen Kasse
versichern. Wer jedoch einmal privat versichert sei, könne nicht mehr
wechseln.

Leprich stellt nicht in Abrede, dass Ärzte an Privatpatienten
besser verdienen. Es stelle sich allerdings die Frage, ob die
Honorare der gesetzlichen Kassen überhaupt noch ausreichten, um eine
Arztpraxis wirtschaftlich zu führen und die erforderlichen Leistungen
kostendeckend erbringen zu können. Bevor ein öffentlich-rechtlicher
Sender in einer derart populistischen und tendenziösen Weise
berichte, könnten die Betroffenen und die Gebührenzahler zu Recht
erwarten, sich dem Problem objektiv zu nähern. Die Gewährung einer
Beihilfe sei eben ein Ersatz für nicht gewährte Arbeitgeberbeiträge
zur Krankenversicherung und kein Privileg.

Originaltext: BDZ - Dt. Zoll- und Finanzgewerkschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53233.rss2

Pressekontakt:
Christof Stechmann

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
Telefon 030 - 40816600
Telefax 030 - 40816633
E-Mail: post@bdz.dbb.de
Internet: www.bdz.dbb.de


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